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Bundesanzeiger XML-Export

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letzte Antwort am 22.02.2021 16:06:19 von rolfwillert
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rolfwillert
Einsteiger
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Wie kann man mit dem neuen Bundesanzeiger-Assistenten in Kanzlei-Rechnungswesen den XML-Export erstellen, wenn man die Datei manuell im Portal des Bundesanzeigers hochladen möchte?

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @rolfwillert,

 

der XBRL-Export entfällt im Offenlegungsassistenten im neuen Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken ersatzlos. Siehe auch im Dokument im Kapitel 7: Änderungen im neuen Jahresabschluss (Dok.-Nr. 1005831).

 

Die Übermittlung kann weiterhin direkt über den Offenlegungsassistenten erfolgen. Aus welchen Gründen führen Sie den Export durch und übermitteln nicht direkt über den Offenlegungsassistenten?

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

rolfwillert
Einsteiger
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Das habe ich bisher schlicht aus Kostengründen getan. Aber war ja klar, dass die DATEV diesen Weg, ähnlich wie bei der E-Bilanz, irgendwann unterbindet. 🙄

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @rolfwillert,

 

leider darf ich Ihnen den Preis für die Übermittlung der Hinterlegung bzw. Offenlegung nicht im Klartext nennen. Bitte posten Sie den Preis auch nicht🙂, siehe Netiquette. Grund hierfür sind genossenschaftsrechtlicher Vorschriften, dass Preise für DATEV-Produkten nicht immer für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Nachfolgend aber die exakte Stelle wo Sie den Preis nach Authentifizierung in der DATEV-Preisliste für Kanzleien (Ausgabe 01/2021) finden:

 

  1. Seite 41, rechte Spalte, Überschrift Offenlegung Bundesanzeiger und

  2. Seite 42, rechte Spalte, Überschrift Offenlegung Bundesanzeiger

 

***Absatz entfernt***, falscher Link

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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rolfwillert
Einsteiger
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Der Bundesanzeiger verlangt für das Hochladen der Datei vom Steuerberater nichts. Insofern ist der hier nicht zu nennende DATEV-Preis zweifelsfrei signifikant höher als der des Bundesanzeigers. 😉

 

Davon abgesehen ist aber auch das Handling einfacher, wenn man die Datei selbst hochlädt, da man unmittelbar eine Bestätigung für die Einreichung erhält. Man muss sich das also nicht auf Wiedervorlage legen, um die Übermittlungsprotokolle der DATEV zu überwachen.

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letzte Antwort am 22.02.2021 16:06:19 von rolfwillert
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