Hallo,
ich habe eine Frage. Ich mache die Buchhaltung für einen Musiklehrer, der unter anderem andere Musiklehrer für Aufträge "einkauft".
Unter welchem Konto verbuche ich diese Dienstleistung? Unter dem Konto 4909 oder 3100?
Ich bin gerade nicht sicher. Vielleicht kann mir jemand helfen.
Liebe Grüße
Julia
Gelöst! Gehe zu Lösung.
https://apps.datev.de/knowledge/professional/documents/5361227
Hier ist es relativ gut erläutert.
Wir buchen unsere Personaldienstleister auch in die 3er Klasse, weil wir diese Mitarbeiter in der Produktion direkt einsetzen.
Also würde ich die Musiklehrer, wie in meinem Fall auch unter 3100 buchen?
Danke für die Antwort.
Ein Musiklehrer betreibt eher weniger eine Produktion (und hat entsprechend keinen Wareneinsatz), daher würde ich das Konto im 4er-Bereich empfehlen.
Moin,
ich würde Ihnen empfehlen, die Honorare für die Musiklehrer in der 3er Klasse zu buchen. Wir unterscheiden hier bei uns wie folgt:
Ihr Musiklehrer beauftragt andere Musiklehrer um seinen Kunden Musikunterricht zu geben, d. h. die Dienstleistung wird 1:1 an den Kunden weitergegeben -> Buchung auf Konto #3100 ff.
Beispiele: Reparaturdienstleistungen -> Reparaturen (#4805 ff.)
Promotion -> Werbekosten (#4600 ff.)
Kurierdienstleistungen -> #4909
Ich hoffe es hilft 😊.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Ganz lieben Dank! Ja, das hat mir sehr weitergeholfen.
Liebe Grüße
Julia