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Buchung der Zahlung ausländischer Umsatzsteuer

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letzte Antwort am 19.08.2020 10:31:48 von Anica
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f_mayer
Fachmann
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Liebe DATEV,

liebe Community,

 

ein Mandant hat die Lieferschwelle in ein anderes EU-Land überschritten, die Buchführung ist so eingerichtet, dass bei Verbuchung der entsprechenden Rechnungen die jeweilige Umsatzsteuer auf das Konto "USt im anderen EU-Land stpfl. Lieferung" (Konto 1767 im SKR 03) gebucht wird. Wohin aber ist die ZAHLUNG der Umsatzsteuer an die ausländischen Finanzbehörden zu buchen? Von der Logik her hätte ich gesagt, dass das auf ein Verbindlichkeitskonto gehört, wie die deutsche Umsatzsteuer auch, aber ich habe bei LEXinform nichts passendes gefunden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Florian Mayer

Anica
Beginner
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Nachricht 2 von 2
15357 Mal angesehen

Meines Erachtens wird das Konto 1767 USt im anderen EU-Land entsprechend auf das Konto 1754 Steuerzahlungen an andere Länder umgebucht und dort auch die gezahlte Umsatzsteuer aus dem anderen EU Land hingebucht.

 

Das ganze schaut dann so aus:

8320 Erlöse EU Land

1767 USt EU Land

 

danach

1767 USt EU Land wird umgebucht auf 1754 Steuerzahlungen an andere Länder in Höhe der Anmeldung

verbleibende USt EU Land (entsprechend der Rundungsdifferenz) buche ich auf auf 4340 sonstige Betriebssteuern

 

Bezahlung der USt aus dem EU Land:

1754 Verb. Steuerzahlungen gegen 1200 Bank

 

so steht zum Schluss:

8320 Erlöse EU Nettobetrag

1767 USt ist 0,00 €

4340 sonstige Betriebssteuern sind die Abweichungen zwischen tatsächlicher Zahlung und Umsatzsteuer

1754 USt-Verb. ist ebenfalls 0,00 € nach der Bezahlung.

 

 

Grundsätzlich kann man das Konto 1754 auch weg lassen, da die Steuer sich ausgleicht. Heißt, die Bezahlung gegen 1754 buchen und solange als "Soll" Stellung, wie unser Umsatzsteuer-Voranmeldung 1780, stehen lassen und am Jahresende / Jahresanfang auflösen.

 

Die Buchungen sind parallel zur normalen deutschen Umsatzsteuer, da dass Konto 1776 USt 19% auch über die Umsatzsteuer-Verbindlichkeiten/Forderungen zum Jahresende/Jahresanfang aufgelöst werden.

 

Viele Grüße

Mit freundlichen Grüßen

Anica Hoyer
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letzte Antwort am 19.08.2020 10:31:48 von Anica
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