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Buchung auf Privatkonten in der Sonderbilanz

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letzte Antwort am 01.07.2020 17:22:06 von majgul
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majgul
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

Ich buche bereits seit 4 Jahren für einen Mandanten neben der Hauptbilanz drei Sonderbilanzen über eigene Mandantennummern. Diese Mandantennummern und Gesellschafterkonten sind mit der Hauptmandantennummer verknüpft. Die Geschäftsvorfälle, die die Sonderbilanz betreffen erfasse ich immer direkt auf der jeweiligen Mandantennummer des Gesellschafters, da es separate Bankkonten gibt. Insofern nutze ich nicht die Verknüpfung der Buchungen aus der Hauptbuchführung.

 

Bis 2018 war dies auch nie ein Problem. In der Bilanz 2019 werden mir nun im Kontennachweis die Privatkonten (hier z.B. # 1800) wie folgt angezeigt: Konto "1800 Privatentnahmen allgemein ohne Gesellschafter-Zuordnung". Bei der Buchung ist eine Zuordnung in der Sonderbilanz aber garnicht möglich, da ja keine Gesellschafter angelegt sind (dafür ist die Sonderbilanz ja gerade da).

 

Meine Frage ist daher, was ab 2019 ggf. geändert wurde und wie ich das Problem lösen kann.

eliansawatzki
Meister
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Nachricht 2 von 3
1105 Mal angesehen

Mir ist nicht ganz klar, ob Ihre Frage die Gesamthandsbilanz oder die Sonderbilanzen betrifft.

 

Sollten die Sonderbilanzen betroffen sein:

 

- Sonderbilanzen sind wie Bilanzen von Einzelunternehmen zu erstellen. Insofern muss hier in den Stammdaten auch die Rechtsform "Einzelunternehmen" hinterlegt werden und die ZOT für Sonderbilanzen verwendet werden.

 

 

 

Sollte die Gesamthandsbilanz betroffen sein:

 

- hier müssen Sie alle angefallen privaten Sachverhalte auf Konten mit Endnummer "0" buchen (z. B. 1800). Dabei öffnet sich der "Gesellschafternavigator" und Sie wählen aus, welchen Gesellschafter die Buchung betrifft. Das hat weniger mit Sonderbilanzen zu tun, sondern eher mit der Kapitalkontenentwicklung (bzw. Ergebnisverwendung) der Gesamthand.

- Voraussetzung dafür ist, dass in den Stammdaten der Gesamthand unter Stammdaten/Gesellschafter alle Gesellschafter angelegt sind. Die Voraussetzung sollte bei Ihnen erfüllt sein, sonst hätten Sie die Sonderbilanzen nicht mit der Gesamthand verknüpfen können.

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majgul
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Meine Frage betraf die Sonderbilanzen. Der Hinweis auf die Unternehmensform war richtig. Hier war tatsächlich in den Stammdaten "GbR" geschlüsselt. Nach Änderung auf Einzelunternehmen war der Ausweis der Privatkonten im Kontennachweis korrekt.

 

Ich weiß zwar nicht, warum es in den Vorjahren trotzdem richtig dargestellt wurde, aber das ist ja jetzt unerheblich.

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letzte Antwort am 01.07.2020 17:22:06 von majgul
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