Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zur Verbuchung von Geldspielautomaten nach dem BMF-Schreiben vom 05.11.2021 und der aktuellen DATEV-Empfehlung.
Bei den Auslesestreifen gibt es bekanntlich:
- Saldo (1) = Einwurf ./. Auswurf
- Saldo (2) = Saldo (1) zzgl./abzgl. Veränderung Auszahlvorrat und Fehlbeträge
Laut BMF-Schreiben soll für umsatzsteuerliche Zwecke der Saldo (1) maßgeblich sein.
In der Praxis höre ich jedoch häufig, dass:
- Saldo (1) nur für die Umsatzsteuer relevant sei,
- Saldo (2) dagegen als eigentlicher Erlös für die Ertragsteuer gebucht werde.
Meine Fragen:
Wie bucht ihr die Automatenstreifen in der Praxis?
Wird ausschließlich Saldo (1) als Erlös gebucht?
Oder wird weiterhin Saldo (2) ertragsteuerlich verwendet?
Wie geht ihr mit „Weniger Auszahlvorrat“, Nachfüllungen und Fehlbeträgen um?
Gibt es eine empfohlene DATEV-/Betriebsprüfungs-sichere Vorgehensweise?
Besonders interessieren mich Erfahrungen bei GmbHs und die praktische Umsetzung in SKR04.
Vielen Dank vorab für eure Einschätzungen.