Wenn der Mandant die Buchhaltung monatlich oder vierteljährlich bringt, ist dies dann eine selbständige Teilleistung im Sinne der Umsatzsteuer und wir rechnen 16 % Umsatzsteuer ab ? oder ist das eine Jahresleistung und wir rechnen, da die Jahresleistung erst in 2021 erbracht wird, auch für den Zeitraum 7-12/2020 mit 19 % ab ?
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