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Buchen mit Leistungsdatum

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letzte Antwort am 30.06.2020 09:48:21 von Nida_Niazioglou
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Gebhaman
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
2581 Mal angesehen

Liebe DATEV-Community,

ich bitte um Tipps, wie folgender Sachverhalt in anderen Unternehmen mittels DATEV (SKR 04) mit anhängiger Kostenrechnung gelöst wird.

Wir nutzen Automatikkonten.

 

Ausgangsrechnung wird über EO gestellt

Rechnungsdatum: 25.06.2020

Leistungsdatum: 31.05.2020

 

Wenn wir die Ausgangsrechnung buchen, dann möchten wir nur die UST in 05/2020 korrigieren, da das Leistungsdatum der 31.05.2020 ist.

Den Umsatzerlös möchten wir allerdings im Juni 2020 zeigen.

 

Beim Buchen mit Leistungsdatum in der Periode 06/2020 mit dem Datum 25.06.2020 und dem Leistungsdatum 31.05.2020 können wir nur den kompletten Buchungssatz in eine Periode schieben und dort wird dann auch die UST ausgelöst, was von uns so nicht gewollt ist.

Die Periode 05/2020 ist bereits geschlossen und kann nicht mehr geöffnet werden, weil der Monat 05/2020 abgeschlossen ist.

 

Kann uns hier jemand helfen?

 

Vielen Dank.

DATEV-Mitarbeiter
Nida_Niazioglou
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
2501 Mal angesehen

Hallo, 

 

die Zuordnung des Umsatzerlöses in den Juni und Ausweis der Steuer im Mai ist nicht möglich. Entweder müssen Umsatzerlös und Umsatzsteuer im Mai ausgewiesen werden (Leistungsdatum Mai) oder Umsatzerlös und Umsatzsteuer im Juni (Rechnungsdatum Juni oder Leistungsdatum).

 

Mit freundlichem Gruß 

Nida Niazioglou

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

Mit freundlichen Grüßen
Nida Niazioglou | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
bodensee
Allwissender
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Nachricht 3 von 5
2495 Mal angesehen

Wie so soll der Umsatz im Juni ausgewiesen werden ? 

 

Die Leistung wurde per Ende Mai erbracht also ist auch der Umsatz - wenn auch noch nicht frakturiert- im Mai erbracht und gehört folgerichtig in den Mai und nicht in den Juni. 

 

Wenn es aus welchem Grund auch immer notwendig sein sollte würde sie das nur händisch hinkriegen indem Sie die Rg. im Mai als Vorschuss / erh. Anzahlung verbuchen und diese im Juni gg Umsatz auflösen. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
p_bohnes
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 5
2476 Mal angesehen

Hallo,

 

was funktionieren könnte wäre evtl. folgendes:

 

Sie nutzen das Feld "KOST-Datum" in der Buchungszeile und geben dort 25.6.2020 ein.

 

Wenn Sie die Kostenrechnung auswerten, müssen Sie folgende Einstellungen bei "Zuordnung der Buchungssätze zum Auswertungsmonat" vornehmen:

 

p_bohnes_0-1593447219203.png

 

Jetzt gilt in KOST-Auswertungen nicht mehr das Belegdatum oder Stapeldatum sondern das KOST-Datum, sofern ein KOST-Datum erfasst wurde.

 

Dies funktioniert aber nur in den KOST-Auswertungen, nicht in den Fibu-Auswertungen.

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DATEV-Mitarbeiter
Nida_Niazioglou
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 5
2354 Mal angesehen

Hallo, 

 

wenn die Leistung Ende Mai erbracht wurde, gehören Umsatzerlös und Umsatzsteuer in den Monat Mai. Die Buchung kann mit Leistungsdatum Mai und Rechnungsdatum Juni in einem Mai-Stapel erfasst werden. Es kann im Mai auch eine erhaltene Anzahlung gebucht werden (kein Umsatzerlös) und diese im Juni gegen Umsatzerlöse wieder aufgelöst werden. Dadurch wird die Umsatzsteuer im Mai, der Umsatz im Juni ausgewiesen.

 

Mit freundlichem Gruß 

Nida Niazioglou 

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

Mit freundlichen Grüßen
Nida Niazioglou | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 30.06.2020 09:48:21 von Nida_Niazioglou
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