Hallo liebe Community,
ich habe eine Vermietung zu buchen. Mieteingang 12/23 erst in 01/24. Entsprechend muss abgegrenzt werden (§ 11 EStG). Normalerweise würde ich im SKR 03 auf # 1450 buchen, allerdings erhalte ich dann eine Fehlermeldung, dass Forderungen als Auffangposten zu korrigieren sind, hierzu gibt es auch ein Hilfedokument Nr. 1027504 - soweit bekannt. Ergebnis ist, dass die Miete 12/23 aufgrund mangelnder Zahlung nicht berücksichtigt wird. Das will ich aber nicht.
Aufgrund der 10-Tage-Regelung möchte ich ja gerade eine Berücksichtigung haben, welches Konto kann ich alternativ zu # 1450 verwenden, um die Miete (steuerpflichtig) und auch die USt (nicht fällig) richtig auszuweisen?
Danke vorab!
LG
Hallo @Matzi17,
bei der Lösung DATEV Vermietung und Verpachtung ist das Konto 1450 00 (SKR04) Forderungen nach § 11 Abs. S.2 EStG (EÜR) genau für diesen Sachverhalt vorgesehen. Die Buchung darf keine Meldung Forderungen als Auffangposten zu korrigieren auslösen.
Ich habe Ihren Sachverhalt an einem Testbestand nachvollzogen. Bei meinem Versuch sind die Erlöse korrekt enthalten und auch die Umsatzsteuer nicht fällig wird korrekt ausgewiesen. Eine Meldung nach zu korrigierenden Auffangposten konnte ich mit dem Konto 1450 00 nicht erzeugen.
Haben Sie in dem von Ihnen beschriebenen Bestand noch andere Forderungen gebucht? Um das Rätsel schnell lösen zu können, können Sie auch einen Servicekontakt schicken.
Viele Grüße
Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss