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Bilanzberichtigung mit umsatzsteuerlich relevanten Sachverhalten

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oschmitt
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 1 von 1
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Hallo Community,

 

bei der Erstellung/Vorbereitung des Jahresabschlusses 2020 ist aufgefallen, das im Jahr 2019 Aufwendungen vergessen wurden zu buchen, diese sind als Verbindlichkeiten auszuweisen. Die Aufwendungen waren mit Umsatzsteuer verbunden die aufgrund von § 14, 15 UStG bereits in 2019 abzugsfähig waren. 

 

Die Steuerbescheide 2019 sind bereits ergangen, jedoch unter 164 AO, damit prinzipiell Bilanzberichtigung nach § 4 (2) EStG gegeben. Handelsrechtlich darf ich nicht mehr ändern, da JA bereits festgestellt.

 

Will ich nun den Aufwand inkl. Vorsteuer in 2019 nur steuerrechtlich nachbuchen kommt der Fehler REW01375/REW01374, andere Möglichkeiten scheinen nicht zu existieren. Also muss man sich wieder mit manuellen Konten (1540/1420) behelfen.

 

Rein rechtlich bin ich doch aber auf der korrekten Seite, oder etwa nicht?

 

Warum kann man das also nicht so abbilden in DATEV?

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