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Bilanzbericht comfort zieht die falschen Platzhalterdaten

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letzte Antwort am 30.11.2017 09:02:30 von mkolberg
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aae
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Hallo zusammen,

wir haben ein Problem mit Bilanzbericht comfort V.10.83 (Datev V 8.13) und wissen nicht wo sich der Fehler versteckt.

Folgende Situation:

Ein Mandant, für den wir schon mehrere Abschlüsse gemacht haben, ist im August umgezogen. Momentan wird der Abschluss 2016 bearbeitet. Öffnet man das Bilanzberichtprogramm öffnet sich zuerst der Stammdatenabgleich. Der Bilanzbericht schlägt im Stammdatenabgleich die alte Adresse vor, auf der Seite der Mandantenstammdaten steht "keine Daten vorhanden". Wie kann das sein? Liegt das damit zusammen, dass momentan der Abschluss für 2016 bearbeitet wird, die Adressänderung aber erst in 2017 stattgefunden hat? In den Stammdaten ist die neue Adresse eingepflegt, mit Datumsangabe, ab wann die neue Adresse gilt und automatischer Inaktivsetzung der alten Adresse.

Bestätigt man den Stammdatenabgleich einfach mit OK, bleibt die alte Adresse bestehen. Wir haben dann in die Bearbeitungsansicht des Bilanzprogramms gewechselt, klickt man dann mit der rechten Maustaste --> Variable einfügen --> aus Abschlussdaten... und wählt dort "Straße" aus, wird trotzdem nur die alte Adresse vorgeschlagen. Wir haben uns nicht besser zu helfen gewusst und die Straße dann einfach manuell abgeändert.

Wir gehen schon davon aus, dass sich der Bilanzbericht die Daten aus der ZMSD zieht und nicht irgendwie aus Betriebsstätte etc...

Wir bitten um Hilfe, gerne auch Hinweise, falls wir ein falsches Vorgehen haben.

Vielen Dank

mkolberg
Meister
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Frage: Welche Adresse soll im Abschluß 2016 stehen, wenn der Betrieb in 2017 umgezogen ist?

Die alte Adresse geht ja nicht, da "inaktiv"

Die neu Adresse geht nicht, da erst gültig ab 2017.

-> Der manuelle Workarround löst das Problem.

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aae
Beginner
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Die neue Adresse soll angegeben werden

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Moin,

Bilanzbericht zieht schon die richtige Adresse, die Historie verhindert das korrekte Verhalten. Thematisiert wurde es hier: https://www.datev-community.de/thread/8696

Es empfiehlt sich, so weit wie möglich auf das Szenario "Umzug" zu verzichten und alle zeitlichen Einträge in der Adresshistorie konsequent zu löschen. Nur so kann man sicher sein, dass die aktuelle Adresse verwendet wird.

Gruß

KP

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Es empfiehlt sich, so weit wie möglich auf das Szenario "Umzug" zu verzichten und alle zeitlichen Einträge in der Adresshistorie konsequent zu löschen. Nur so kann man sicher sein, dass die aktuelle Adresse verwendet wird.

Sehe ich genauso, womit aber natürlich der Sinn der Historie verloren geht.

Zuerst waren wir alle begeistert, dass man endlich eine zeitliche Abfolge der Umzüge hatte. Das hatte sich aber ganz schnell beim ersten Jahresabschluss gelegt. Hier will man natürlich immer die aktuelle Adresse haben, sonst kommt doch immer der Mandantenkommentar: "Sie haben ja immer noch nicht die Adressen geändert."

Schön wäre es, wenn man in den Optionen zumindest eine komfortable Einstellungsmöglichkeit hätte: Immer aktuelle Adressen verwenden J/N

Diese Einstellung müsste man dann kanzleiweit einrichten können und nicht jedesmal immer beim Drucken, das wäre mir dann nämlich auch zu nervig.

Gruß A. Martens

s_fuchs
Einsteiger
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Hallo,

ich "behelfe" mir in solchen Fällen damit das Umzugsdatum z.B. um ein Jahr in die Vergangenheit zu "verschieben". Dann ist die neue Anschrift ja schon gültig im "alten" Jahr und wird beim Jahresabschluss als "aktuelle" verwendet.

Allerdings muss man daran denken die Gültigkeit wieder richtig zu stellen.

Ich würde auch das Kreuzchen "aktuelle Anschrift bei ..... verwenden" begrüßen - das würde dieses nervige behelfen ersparen.

Gruß

S. Fuchs

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Hallo,

ich "behelfe" mir in solchen Fällen damit das Umzugsdatum z.B. um ein Jahr in die Vergangenheit zu "verschieben".

Darüber hatten wir auch nachgedacht, ist aber aus unserer Sicht nicht praktikabel. Zum muss ich diese Änderungen immer im Auge behalten, wenn ich drucke und zum anderen, bin ich ständig am korrigieren. Und wenn ich einfach das falsche Datum stehen lasse, dann hat die Historie auch kein Sinn mehr, da diese immer falsche Daten anzeigt.

Deshalb verzichten wir einfach darauf.

Ist halt eine schöne Idee von DATEV gewesen, aber wieder einmal verkrüppelt umgesetzt worden. Vollkommen an der Praxis vorbei.

Gruß A. Martens

mkolberg
Meister
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Der einfachste Weg wäre doch, temporär die Gültigkeit der neuen Daten anzupassen, dann in BiBer einen Stammdatenabgleich durchzuführen und dann die Stammdaten wieder rückzusetzen.
(Alternativ: Die wenigen Variablen im BiBer manuell abzuändern)

Das wäre so einfach, wenn nicht jedes Mal der verflixte automatische Stammdatenabgleich versuchen würde, wieder verkehrte Daten in den Bericht zu schmuggeln.

DATEV: Es besteht weiterhin der Wunsch, daß sich der Stammdatenabgleich bei BiBer per NuKo bzw. Rechteverwaltung oder - noch besser - per Einstellungen in BiBer selber komplett deaktivieren läßt, wie es bis letzten Jahres möglich war.. Neben Fehlervermeidungen (Unternehmensbezeichnung <-> Unternehmername) brachte diese Einstellung einen massiven Performanceschub beim Starten und vermeidet Komplettsperrungen (= Freeze) von Biber, sollte eine weitere Anwendung gleichzeitig auf die Stammdaten zugreifen wollen. (zweiter Veranlagungszeitraum zu schnell angeklickt)

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Gelöschter Nutzer
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Sorry, aber wenn ich manuell eingreifen muss, dann ist der Workflow wieder verloren. Wenn schon, dann müsste in BiBer beim Stammdatenabgleich eine Option geben, welche Werte genommen werden sollen:

     Möchten Sie die aktuell gültigen Adressdaten verwenden: J/N
     (Bei 'N' werden die historischen Werte anhand des Gültigkeitszeitraum verwendet.)

Diese Auswahl ist natürlich zu speichern und auch bei einem erneuten Aufruf automatisch zu verwenden. Das bedeutet, habe ich z. B. historische Werte nachträglich geändert, z. B. wg. einem Schreibfehler, müssen diese dann auch automatisch in BiBer übernommen werden ohne das der Anwender da noch interagieren muss.

Das wäre eine sinnvolle Programmroutine. Alles andere ist aus meiner Sicht wieder Murks.

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mkolberg
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Sehr geehrter Herr Martens,

in BiBer haben wir die Situation, daß es wirklich auf die vom Anwender gewünschte Formulierung und Schreibweise ankommt. Da kommt es durchaus vor, daß die Stammdaten in BiBer abweichend von den zentralen Stammdaten angepaßt werden möchten, damit z.B. die Kopfzeilen auf allen Seiten keinen Umbrich erleben.

Wenn ich das so eingepflegt habe und den Bericht bereits korrekturgelesen habe, dann möchte ich einfach nicht mehr, daß mir irgendwelche Stammdaten eingepfuscht werden, nur weil ein Kollege aus der Buchhaltung diesen noch nicht festgeschriebenen Bericht schnell einmal öffnete, um irgend eine Kleinigkeit für den aktuellen Saldovortrag nachzulesen oder gar einen einfachen Orthografie- Fehler auf dem kurzen Dienstweg zu korrigieren.

Auch habe ich mich vor vor dem finalen Druck davon überzeugt, daß wirklich alles OK ist. Da darf es einfach keinen Abgleich mehr geben - weder mit Rewe, noch mit den Stammdaten.

Wo halte ich den Stammdatenabgleich für Sinnvoll?

  • Neuanlage eines Berichtes (natürlich kann es keine "Abbrechen" geben
  • Jahresübernahme eines Vorjahresberichtes (Hier muß selektiert werden)
  • Manuelles Aufrugen des Abgleiches, wenn der Mitarbeiter weiß, daß sich wesentliche Dinge änderten
  • Wenn der Mitarbeiter optional einen täglichen Stammdatenabgleich beim Öffnen anwählte.
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letzte Antwort am 30.11.2017 09:02:30 von mkolberg
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