Bestandsminderung unfertige Leistung wird nicht unter sonstige Leistungen ausgewiesen, sondern unter Sonstige Aufwendungen
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Hallo @Georg2,
ich gehe davon aus🤔, dass Sie einen Jahresabschluss einer Kleinstkapitalgesellschaft i. V. m. § 275 Abs. 5 HGB aufbereiten (aufgrund der Posten sonstigen Erträge oder sonstige Aufwendungen). Bei den anderen Gliederungstiefen gibt es ja den Posten Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen. Also einen Posten für Bestandsveränderungen.
Aus meiner Sicht ist der Ausweis von Bestandsminderungen als sonstige Aufwendungen korrekt✔️. Mit welcher fachlichen Begründung soll der Ausweis von Bestandsminderungen unter den sonstigen Leistungen erfolgen?
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag