Hallo,
wir haben eine E Mail erhalten, dass unser Mandant die buchhaltungsdaten bereitgestellt hat. Diese habe ich über Daten holen bereit gestellt, allerdings leider in den falschen Vorlauf. Danach habe ich die Daten im falschen Vorlauf gelöscht und wollte diese dann nochmals holen um sie in den richtigen einzuspielen.
Leider kann ich diese nun nicht mehr holen... muss der Mandant diese dann noachmal bereit stellen?
MFG
C.Oehme
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Oehme,
die Daten müssen erneut bereitgestellt werden. Wenn Sie mit Ihrer SmartCard entsprechende Rechte haben, können Sie das aber auch selbst machen.
Freundliche Grüße
Alexander Schreiber