Hallo Leute,
bei einem Mandaten haben wir in Vorjahren immer freiwillig bilanziert und dementsprechend hatten wir einen handels- und steuerrechtlichen Bereich gehabt.
Mit der Bilanz 2018 ist der Entschluss gefasst worden, wieder zurück auf eine 4/3-Rechnung zurück zu gehen. Das Jahr 2019 hat also noch einen HR-Bereich, den ich nicht mehr weg bekomme. Das ist auch OK.
Nun möchte ich aber ab 2020 ausschließlich wieder einen einheitlichen Bereich haben. Kann ich jetzt so einfach (?) den HR-Bereich löschen, auch wenn es hier unterschiedliche Anlag-Werte gibt? IMO müsste es doch gehen, da für mich nur der steuerrechtliche Teil jetzt maßgebend ist.
Ich wollte einfach einmal vorher fragen, bevor ich da noch irgendetwas verkehrt mache.
Gruß Achilleus
Ich habe das vor längerer Zeit auch schon mal gemacht. Wie das genau war, weiß ich leider nicht mehr. Es hat dann aber irgendwie funktioniert.
hier ein Artikel au Lexinform:
https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/9226437
Thomas Günther
Hallo @guenther,
vielen Dank für die Info.
Ich habe das aber nicht zufriedenstellend lösen können.
Zwar kann ich den 2. Bereich löschen (StR), aber es wird dann immer der handelsrechtliche Teil angezeigt. Das bekomme ich auch nicht weg.
Ich habe es jetzt so gelöst, dass ich weiterhin 2 Bereiche verwalte, mich aber nur im steuerrechtlichen Teil bewege. Der handelsrechtliche Teil wird damit ignoriert.
Schön ist etwas anderes. Aber IMO geht es nicht mehr anders.
Gruß Achilleus