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Bedienung der Auswertung: "Datenübermittlungsprotokoll"

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letzte Antwort am 27.11.2018 13:13:38 von 0815
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mkolberg
Meister
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Nachricht 1 von 8
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Aus Rewe heraus gibt es die Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung.

Hier läßt sich ein "Datenübermittlungsprotokoll" aufrufen.

Abgesehen von den Anschaltzeiten hätte ich folgende Wünsche betreffs der Bedienbarkeit:

  1. Fenstergröße:
    Das Fenster ist beim Aufruf zu klein. Folglich doppeltklickt der erfahrene Windows- Anwender in die Titelleiste. Ohne Funktion, so daß das Fenster mit der Maus rechts unten größer gezogen werden muß, nachdem es vorher links oben zum Bildschirm geschoben wurde.
    -> Bitte Fulscreen per Mausklick ermöglichen
  2. Scrollen:
    Der erfahrene Windows- Anwender dreht das Mausrad, um auf die wichtige Seite 2 zu kommen... und löst damit die Zoom- Funktion aus.
    -> Bitte Mausrad so programmieren, daß dieses ein Scrollen bzw. Blättern bewirkt.
  3. Werte nach Excel kopieren.
    Der erfahrene Windows- Anwender versucht die Werte zu markieren, um diese per Copy & Paste nach Excel zu kopieren.... Fehlanzeige... Die Werte dürfen "per Tastatur" zu Fuß abgetippt werden.

Wenn die Werte dann nach Excel übernommen wurden, stellt man fest, daß verkehrt gerechnet wurde, da in der Auswertung- im Gegensatz zur Steuerberechnung die Nachkomastellen abgeschnittten wurden.

Wunsch: Wenn sich bitte ein DATEV- Mitarbeiter diese Auswertung ansehen könnte, um diese so zu überarbeiten, daß der Arbeitsfluß in der Kanzlei optimiert wird.

Danke

PS: Die Auswertung "RZ-Protokolle rückübertragen" ist bekannt, aber auch hier ist die Bedienung äußerst "innovativ" (Auswahl ohne Beschreibung des UST- Monats, Mausrad- Richtung, Markieren ohne daß man etwas sieht, usw. usw. )

0815
Fachmann
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Nachricht 2 von 8
263 Mal angesehen

4.     Beim Klick auf Drucken wird sofort gedruckt. Man kann nicht vorher Duplexdruck auswählen oder einen anderen (Nicht-Standard-)Drucker, z.B. den PDF-Drucker. Das geht nur über die Seitenansicht. Verwirrend.

Empfehlung: Ergänzen Sie die Drucken-Schaltfläche an deren rechtem Rand um einen kleinen Ausklapp-Pfeil, der eine Auswahl à la "Drucken..." anbietet, über die man dann Druckoptionen wählen kann. Belassen Sie es aber so, dass man beim Klick auf die breite Schaltfläche direkt druckt. Sonst beschweren sich die Leute wieder, dass sie den Umweg über den Druckdialog gehen müssen. Sprich:

  • Klick auf breite Gesamt-Schaltfläche = Direkt drucken auf Windows-Standardrucker
  • Klick auf kleinen Ausklapppfeil rechts auf der Gesamt-Schaltfläche = Auswahlmöglichkeiten für
    • Drucken... (mit Druckoptionen (Windows-Druckdialog))
    • Öffnen mit Word (?)
    • Öffnen mit Excel
    • Exportieren PDF
    • Senden per E-Mail
    • In Dokumentenmanagement ablegen
    • Exportieren nach Auswertungspakete online (?)

Hier können Sie sich als einfachste Vorgehensweise an den Schaltflächen bei Finanzbuchführung ausgeben orientieren, wo man über den kleinen Ausklapppfeil auswählen kann zwischen 'Senden per E-Mail', 'Exportieren als PDF' usw. und beim direkten Klick auf die Schaltfläche die angezeigte Option ausführt. Optimalerweise genau wie dort, dass die letzte Einstellung gemerkt wird. Am besten einfach genau die Schaltflächen von Finanzbuchführung ausgeben unter das Datenübermittlungsprotokoll packen.

4.1.     Das Datenübermittlungsprotokoll könnte auch noch mit in die bei Finanzbuchführung ausgeben verfügbaren Auswertungen aufgenommen werden.

5.     Bei einer berichtigen UStVA Ausgabe des Differenzbetrages aus aktuell übermittelter VZ abzgl. vorher ('falsch') übermittelter VZ.

6.     (ein gewagter Wunsch ) Möglichkeit, die zu zahlende UStVZ via Platzhalter in die Dokumentvorlagen einzufüllen. Wobei anhand des bei der Schriftguterstellung angegebenen Veranlagungsjahres und -monats/-quartals erkannt wird, welche VZ welches Monats/Quartals benötigt wird. Aber gut, das wird wohl demnächst nix -  aber 1. - 5. sollten ja machbar sein

Viele Grüße.

Geändert: Punkt 5 ergänzt, Rechtschreibung/Grammatik, Ergänzung zu 4.

wielgoß
Experte
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Hallo,

Ihr sechster Wunsch funktioniert bereits mit "Steuer- und Beitragszahlungen". Aus der Auswertungen USt-Voranmeldung übergeben Sie die USt-Zahllast und können anschließend im Arbeitsplatz auf die Zahllast zurückgreifen, zum Beispiel im Rahmen der Vorlagen.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

mkolberg
Meister
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Sehr geehrter Herr Wielgoß,

Zur Kontrolle holen wir die Zahllasten direkt aus Steuerkonto online

es geht hier nicht um die Zahllast, sondern um alle Einzelzeilen der abgegebenen Anmeldung, die für die UST- Verprobung, als auch als Anlage bei abw. Wirtschaftsjahren in einem Excel- Arbeitsblatt benötigt werden.

Ich hatte meinen Beitrag absichtlich unter "technisches zu Software" platziert, da es hier nicht um die Anwenderfrage ging: "Wie bekomme ich???" sondern mein Anliegen war es, daß sich DATEV darum kümmert, daß die vorhandene Auswertung so umgebaut wird, daß sie sich an die üblichen Software- Standards hält und genau die Ergebnisse bringt, die man als Anwender an dieser Stelle benötigt. Wer weshalb meinen Beitrag ins Anwenderforum zu Rewe verschoben hat, wurde mir nicht mitgeteilt.


0815 hat weitere wichtige Punkte hinzugefügt, die alls zu unterschreiben sind und zum Teil auch von mir bereits vor vielen Jahren als SC eingereicht wurden. Leider lassen sich diese Uralt- SC hier nicht mehr einsehen.

Bei meinen Wünschen habe ich mich aber absichtlich auf die einfachen Berichtsfunktionen beschränkt, da eine Überarbeitung an diesem Ort keinerlei Auswirkungen auf die Datenhaltung haben sollte und somit Nebenwirkungen zu anderen Programmteilen ausgeschlossen sein sollten. Folglich sollte dieses Überarbeiten von jedem halbwegs technisch begabten Azubi durchgeführt werden können. (Vollbild ermöglichen, Mausfunktionen korrigieren und Copy freigeben)
_________________

Edit 26.11.18: Erneut UST- Zahlen per Tastatur nach Excel "kopiert"

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bfit
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Hallo,

ich hätte einen weiteren Wunsch an die DATEV - direkt zum Fenster "Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung":

Zur Zeit sperrt dieses Fenster jegliche weitere Aktivität in Kanzlei-Rewe. Bitte schaffen Sie die Sperre ab. Ich möchte gerne bei geöffnetem Fenster im zweiten Bildschirm in Kanzlei-Rewe weiter arbeiten können (z. B. buchen oder Kontenblätter zur Kontrolle öffnen etc.)

Vielen Grüße,

B. Fitschen

0815
Fachmann
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Hallo Herr Wielgoß,

danke für Ihren Tipp. Leider bin ich daran zugegebenermaßen gescheitert. Die Übergabe an Steuer- und Beitragszahlungen funktionierte einwandfrei (auch wenn hier schon schwer vermittelbar ist, warum das manuell erfolgen muss). Wie ich die Zahlung dann allerdings in die Vorlagen zur Schriftguterstellung bekommen sollte, habe ich nicht hinbekommen (LEXinform 9225152, 1071309, 9225163 gelesen). Habe mal testweise die zehn logischsten PFB-Platzhalter in eine Vorlage gesetzt, führte nur zu ### FEHLER ###.

Das müsste Datev-seitig ja auch einfacher gehen - schließlich liegen die Daten ja in Rechnungswesen vor. Sei's drum, Datev kann sich ja erst einmal um 1. - 5. und den Wunsch von Frau Fitschen kümmern. Wie gesagt, dennoch danke für die Idee!

Viele Grüße.

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alterpraktiker
Aufsteiger
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Wieso wollen Sie denn drucken? DATEV ging bei der Konzeption doch davon aus, daß diese Auswertung überflüssig ist und nicht mehr gedruckt wird.

Zumindest erhielt ich diese Antwort vor Jahren von DATEV.

Es freut mich, daß es doch noch so altmodische Anwender gibt die, wie wir, diese Auswertung je Mandant je Monat drucken.

Ich schließe mich daher höchst erfreut allen Anregungen an.

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0815
Fachmann
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Kanzleiintern mag das natürlich das Ziel sein, tunlichst nicht zu drucken. Da pflichte ich Datev uneingeschränkt bei. Aber unser "Output" an Mandanten ist eben doch noch oft auf Papier. Altmodisch ... oder eben kundenorientiert – wer elektronisch kann, der bekommt; wer nicht, der nicht.

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letzte Antwort am 27.11.2018 13:13:38 von 0815
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