Guten Morgen in die Runde,
bei einem Gewinnermittler wurde bei der Anlage im Jahr 2013 versehentlich ein zweiter Bereich angelegt.
Jetzt kann ich bei diesem Mandanten die BWA nicht auf Basis von Kontenzwecken umstellen. (Fehler REW92881).
Das liegt an den zwei Bereichen.
Jetzt habe ich diesen Mandanten in 2022 gelöscht und in den Stammdaten mit nur einem Bereich angelegt.
Leider erhalte ich nun immer noch die Fehlermeldung, ich hätte ja zwei Bereiche.
Reicht es jetzt, wenn ich das Vorjahr auch noch einmal lösche oder muss ich das rückwirkend bis 2013 machen?
Ich freue mich über Erfahrungswerte.
Viele Grüße
Tanja Seligmann
Hallo @tanjas_ ,
Eine Einnahmenüberschussrechnung EÜR ist dem Steuerrecht zuzuordnen.
Bei einem Mandantenbestand mit Einnahmenüberschussrechnung gilt:
Bei der Gewinnermittlungsart EÜR und der Nutzung von Bereichen ist die Umstellung auf BWA auf Kontenzwecken nur im Bereich Steuerrecht oder ohne einer Zuordnung von Bereichen möglich.
Auch wenn nur ein Bereich angelegt wurde, ist es dennoch wichtig, den richtigen zu hinterlegen (Steuerrecht), um die Umstellung vornehmen zu können.
Eine EÜR mit angelegtem Bereich Handelsrecht (Stammdaten | Mandantendaten | Grunddaten Rechnungswesen | Bereiche verwalten) kann nicht auf die BWA auf Basis von Kontenzwecken umgestellt werden.
Sie erhalten die Programm-Meldung #REW92881(Der Bereich Handelsrecht wird für diese EÜR genutzt).
Bitte prüfen Sie ihre Einstellung in den Grunddaten Rechnungswesen unter dem Punkt- Bereiche.
Sollten Sie trotz korrekter Hinterlegung der Bereiche den Fehler erhalten, wenden Sie sich bitte an den Programmservice Servicekontakt online , damit unsere Kolleg:/innen sich Ihren Fall ansehen und lösen können.
Vielen Dank
Hallo Frau Lindt, @Ivonne_Lindt
leider beantwortet das nicht meine Frage.
Ich habe ja bereits in 2022 den zweiten Bereich gelöscht und erhalte leider immer noch den gleichen Fehler.
Meine Frage bezieht sich darauf, ob ich die Bereiche auch in den Vorjahren löschen muss, um auf die neue BWA umzustellen.
Ein Servicekontakt ist erstellt, leider habe ich noch keine Antwort erhalten.
Viele Grüße
Tanja Seligmann