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Ausweis des IAB im Anlagevermögen

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letzte Antwort am 09.11.2023 15:11:24 von Brigitte_Schneider
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Janine96
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Hallo zusammen 🙂

 

Ich habe zwei Möglichkeiten zur Darstellung eines WG mit IAB in der Entwicklung des Anlagevermögens gefunden:

 

1. Einstellung Listbild: Bruttoausweis mit AfA und SoPo. Da wird der Bruttobetrag der AHK angezeigt und dadrunter (nicht mal mit einem Minuszeichen) der IAB.

2. Einstellung Listbild: Bruttoausweis mit AfA. Da wird nur der Bruttobetrag angegeben (ohne Abzug des IAB).

 

Gibt es eine Möglichkeit, dass der AHK-Betrag abzüglich IAB angezeigt wird oder der IAB direkt unter den AHK als Minusbetrag ausgewiesen wird?

 

Vielen lieben Dank schonmal.

Janine

DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Schneider
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Janine96 , 

 

Sie meinen die AHK-Minderung nach §7g Abs. 2 EStG (infolge des IAB). Der IAB selber ist ein außerbilanzieller Sachverhalt und wird in diesen Auswertungen nicht berücksichtigt.

Die AHK-Minderung reduziert die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungsberechnung, kürzt aber nicht die Anschaffungskosten. Deshalb wird in den Auswertungen der tatsächliche Anschaffungsbetrag ausgegeben.


Im Jahr der Inanspruchnahme wird der AHK-Abzug mit einem "A" gekennzeichnet und fließt in den kumulierten Abschreibungsbetrag mit ein.

 

 

Brigitte_Schneider_2-1698739280141.png

 

Viele Grüße aus Nürnberg 

Brigitte Schneider
Service Anlagenbuchführung, DATEV eG
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Janine96
Beginner
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Hallo @Brigitte_Schneider ,

 

wir sind uns einig, dass der IAB selbst nur außerbilanziell Auswirkung hat.

 

Die AHK-Minderung mindert mE sowohl die AHK, als auch die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung.

§ 7g Abs. 2 Satz 3 EStG: "Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts können in dem in Satz 1 genannten Wirtschaftsjahr um bis zu 50 Prozent, höchstens jedoch um die Hinzurechnung nach Satz 1, gewinnmindernd herabgesetzt werden; die Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzung, erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen sowie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Sinne von § 6 Absatz 2 und 2a verringern sich entsprechend."

 

Ansicht mit Ausweis Sonderposten:

mit SoPo.PNG

 

Ansicht ohne Ausweis Sonderposten:

ohne SoPo.PNG

 

Gibt es keine andere Möglichkeit die AHK/Abschreibungs- Minderung nach dem Jahr der Inanspruchnahme darzustellen? Falls nicht, bitte mal als Änderungswunsch für die Zukunft anmerken.

 

Viele Grüße und lieben Dank.

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DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Schneider
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Janine96

 

Für den Ausweis der AHK-Minderungen gibt es nur die Entwicklung des Anlagevermögens mit dem Listbild "Bruttoausweis mit AfA und SoPo". Hier werden die angesetzten AHK-Minderungen sowohl im Jahr der Inanspruchnahme als auch in Folgejahren einzeln ausgegeben.


Die E-Bilanz-Taxonomie sieht im Anlagenspiegel den Ausweis der ursprünglichen, vollständigen Anschaffungskosten vor. Die AHK-Minderungen werden hier unter den Abschreibungen ausgewiesen. Analog dazu erfolgt auch der Ausweis in den anderen Auswertungen in der Anlagenbuchführung (in der Entwicklung des Anlagevermögens). Damit ist eine einheitliche Darstellung der Werte gewährleistet.

 

Viele Grüße aus Nürnberg 

Brigitte Schneider
Service Anlagenbuchführung, DATEV eG
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letzte Antwort am 09.11.2023 15:11:24 von Brigitte_Schneider
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