Guten Tag zusammen,
könnte mir jemand erklären, wie ich in DATEV oben genannten Sachverhalt erfasse?
Konkret habe ich eine Rechnung mit Datum Dezember und das Lieferdatum liegt im Januar.
Ich würde mich über Antwort riesig freuen.
MfG
Katherina
Hallo,
ich gehe davon aus, dass es sich um eine Anzahlungsrechnung handelt.
Hierfür gibt es zwar eine separate Funktion im Rechnungswesen-Programm, jedoch stellt sich ja bei Ihnen die Frage, wie in Abhängigkeit der Gewinnermittlungsvorschrift diese Rechnung zu berücksichtigen ist.
Sofern die Anzahlung nicht in 2019 durch den Kunden geleistet wurde wohl eher gar nicht. Wurde die Anzahlung geleistet, ist diese i. d. R. zu passivieren (bei Betriebsvermögensvergleich).
Im Zweifel sollten Sie sich an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater wenden.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
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Antwort daher: Kommt drauf an.