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Auftragswesen E-Rechnung Folgebeleg / Rechnungskorrektur

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letzte Antwort am 02.01.2025 14:29:41 von niederrheiner
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niederrheiner
Beginner
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Hallo und frohes neues Jahr zusammen,

 

wie sieht aktuell der korrekte Weg zu Stornierung einer versendeten E-Rechnung aus? 

 

Einen Folgebeleg, wie bei einer regulären Rechnung, kann man nicht erstellen. Kopieren in einen neuen Beleg welchen man als Stornorechnung klassifiziert, führt dazu, dass die RE Nummer des Ursprungsbeleges manuell eingegeben werden muss. Ergo Fehleranfälligkeit viel zu hoch.

Da die E-Rechnung auch nicht als Belegart gelistet ist aus welcher man eine Belegartenbeziehung definieren könnte fehlen mir die Lösungsansätze.

 

Beste Grüße

 

niederrheiner
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 2
95 Mal angesehen

Habe über den Servicekontakt soeben eine Rückmeldung erhalten. Die Erstellung des Folgebeleges ist regulär möglich, allerdings erst sobald der Beleg die Verarbeitung im Rechenzentrum durchlaufen hat.

 

Sprich, nachdem die E-Rechnung übermittelt wurde vergehen ca. 5 Minuten bis der Folgebeleg erstellt werden kann.

 

Für mich ok, und das Thema somit gelöst.

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letzte Antwort am 02.01.2025 14:29:41 von niederrheiner
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