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Aufbewahrungsrückstellung: komisches Ergebnis

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letzte Antwort am 02.05.2018 09:30:17 von anwender
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willimüller
Fachmann
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Hallo Newsgroup,

bei einem vor 5 Jahren gegründeten Unternehmen habe ich mit dem Tool zur Berechnung der Aufbewahrungskostenrückstellung mal mit einem Archivraum 10 qm gerechnet... Das Ergebnis für die Jahre 2016 (erstmalige Bilanzierung) und 2017 war erst mal verblüffend. Die Rückstellung 2016 war höher als die zum 31.12.2017. Grund ist, dass das arithmetische Mittel zum 31.12.2016 7,5 Jahre beträgt, 2017 nur noch 7 Jahre. Da die Kosten für den Archivraum immer gleich sind (war am Anfang noch nicht ganz voll), bedeutet das, dass die Rückstellung sich immer weiter reduziert, bis der Zeitpunkt der erstmaligen Rückstellung 10 Jahre beträgt und das arithmetische Mittel die 5,5% der Finanzamtsmethode erreicht hat.

Habe ich da einen Denkfehler oder ist das verblüffende Ergebnis richtig?

Schöne Grüße und den Arbeitnehmern einen schönen 1. Mai 🙂

Willi Müller

anwender
Aufsteiger
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Es ist schon sehr dreist, im ersten Jahr die vollen 10 m² anzusetzen, wenn für die Unterlagen bereits 1 m² ausreichen würden.

Im ersten Jahr haben Sie Unterlagen: 10 Jahre, 1m² -> 1 * Jahresmiete

Im zweiten Jahr haben Sie Unterlagen jeweils 9, bzw. 10 Jahre, 2 m² 1,9 * Jahresmiete
usw.

ab dem 10. Jahr ist der Raum voll und man kommt auf den Faktor 5,5 * Jahresmiete.

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willimüller
Fachmann
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Nachricht 3 von 4
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Danke für die Rückmeldung,

es geht m.E. ja nicht darum, wie viel Platz die Ordner des ersten Jahres benötigen, sondern wie groß der Archivraum ist, der für "Ablage" geschaffen wurde und das unabhängig von der "Füllmenge" . Die anteiligen Kosten des Raumes sind tatsächlich jedes Jahr identisch.

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anwender
Aufsteiger
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Die Finanzverwaltung geht wohl von der Nutzung aus und erwartet nach Beendigung des Betriebes auch, daß der genutzte Raum sukzessiv Jahr für Jahr verkleinert wird.
Nur so läßt sich der Faktor 5,5 begründen.

meine (anonyme) Meinung:

Niemand wird etwas sagen, wenn zu Beginn gleich der Faktor 5.5 eingebucht wird, aber wer für den ersten zu archivierenden Ordner im Gründungsjahr (Verluste) gleich die 10- fache Miete einbucht, um diese dann im Gewinnzeitraum wieder aufzulösen...
... selber schuld, wenn die Finanzverwaltung das grinsend durchnickt.

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letzte Antwort am 02.05.2018 09:30:17 von anwender
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