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Aufbewahrung von Rechnungen nur als csv-Sammelrechnung

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letzte Antwort am 11.04.2024 11:52:50 von sokru
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rstenda
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
104 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

ist es ausreichend (im E-Commercebereich), wenn Rechnungen nicht als PDF, sondern lediglich als CSV-Sammelrechnungen aufbewahrt werden oder kann es da im Falle einer BP Schwierigkeiten geben?

Unser Mandant nutzt einen eigenen Webshop. Aufgrund der hohen Anzahl an Rechnungen sei es laut Auskunft des Webshopbetreuers fast nicht möglich alle Rechnungen per PDF zu speichern.

Vielen Dank für Euer Feedback!

 

sokru
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
92 Mal angesehen

Die grundsätzliche Frage für eine Betriebsprüfung und für die Aufbewahrungspflicht ist doch, welche Rechnung ist das Original?

 

Wenn die PDF-Datei das Original der Rechnung ist, muss dieses entsprechend revisionssicher aufbewahrt werden. Wenn das Original der Rechnung ein Datensatz ist, muss dieser revisionssicher aufbewahrt werden.

 

Ob die Aufbewahrung einer CSV-Sammelrechnung der Verpflichtung zur Aufbewahrung der Einzelaufzeichnungen gerecht wird, sollte mit dem steuerlichen Berater / der steuerlichen Beraterin besprochen werden. Weiterhin sollte in diesem Zusammenhang auch besprochen werden, welche steuerlichen Folgen die "Nichtaufbewahrung" der Original-Ausgangsrechnungen mit ich bringen können oder könnten. So kann das steuerliche Risiko gegen den Aufwand der technischen Umsetzung der Aufbewahrungsverpflichtung abgewogen werden.

KOB - Kanzleiorganisationsbeauftragter
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letzte Antwort am 11.04.2024 11:52:50 von sokru
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