Liebe Mitleidenden,
wieder einmal ein Praxisfall zur Umsatzsteuer, bei dem mir einfach keine schöne Lösung einfällt. Vielleicht hat jemand von euch eine Idee oder den Fall sogar gehabt.
Der Mandant ist Ist-Versteuerer und Einnahmeüberschussrechner. Im August 2020 hat er eine Schlussrechnung mit 16% USt an seinen Kunden gestellt. Das ist ja auch soweit richtig, da Leistung jetzt erst abgeschlossen war. Darin wurden allerdings Abschläge aus 2017 und 2018 mit verrechnet.
Diese Abschläge wurden damals natürlich als Erlöse/Erhaltene Anzahlungen mit 19% USt berücksichtigt und gebucht. War ja auch soweit korrekt. Wie kann ich jetzt die USt bezüglich der Anzahlungen korrigieren? Es gibt ja kein EB-Wert bei erhaltene Anzahlungen, da keine Bilanz. Einen Storno auf dem Erlöskonto 19% in 2020 in Höhe der Abschläge mit gleichzeitiger Eingabe Erlöse 16% würde umsatzsteuerlich ja zum Erfolg führen, aber das verfälscht ja zu unrecht das Erlöskonto 19%!
Vielen Dank vorab für alle Ideen die kommen.
Hallo @Linda_Stegemann,
um Ihren Sachverhalt schnellstmöglichst klären zu können, wenden Sie sich bitte an den Service für Rechnungswesen.