Hallo!
Sachverhalt: Eine Anlage wird um 100 Geldeinheiten verkauft und scheidet aus dem Betriebsvermögen aus. Der Restbuchwert beträgt 75 GE. Der Gewinn ist demnach 25 GE.
Der Anlagenerlös von 100 wird (im Kontenplan SKR07) auf das Konto 4600 "Erlöse aus Anlagenverkäufen" gebucht. Der Restbuchwert über 75 scheidet über Konto 7860 "Buchwertabgang von Sachanlagen" aus. Da ein Gewinn resultiert, sind am 31.12. (Stichtag) der Erlös (Konto 4600) und der Buchwertabgang (Konto 7860) auf das Konto 4660 "Erträge aus Anlagenverkäufen" umzubuchen. Damit wird der Ertrag (= Gewinn!) in der GuV und im Bericht richtig ausgewiesen.
Wenn man so bucht, wird aber die Körperschaftsteuer-Erklärung K1 falsch ausgefüllt. In der Kz 9060 sind die Anlagenerlöse (also 100 GE) einzutragen! Das Datev trägt aber den Betrag null ein, da ja das Konto 4600 auf null gegangen ist durch die vorstehende Buchung.
Habe ich hier die falschen Konten bebucht? Welche sind zu buchen? Und welche sind bei einem Verlust zu buchen (Erlös 50 und Buchwert 75)?
Schöne Grüße
Christoph
in den Buchungsregeln für den Jahresabschluss – Bilanzierung gibt es zum Verbuchen von Anlagenverkäufen ein separates Kapitel. Die Buchungsbeispiele wurden auf SKR03/04 erstellt. Ersetzen Sie diese durch die entsprechenden Konten des SKR07.
Auf der Informationsdatenbank finden Sie das Kapitel unter der Dokumentennummer 0906021.
Mit freundlichem Gruß
Gertrud Eismann-Herbst
Produktmanagement und Service
Betriebliches Rechnungswesen
DATEV eG