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Anlagengut lt. BP aus Anlagespiegel herausnehmen

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letzte Antwort am 21.11.2022 14:30:07 von Monika_Miederer
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ugs
Aufsteiger
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Hallo,

folgendes Problem.

 

Wir haben Anlagegüter, die schon seit einigen Jahren Abgeschrieben wurden. Lt. Betriebsprüfung müssen die Abschreibungen wieder zugebucht werden und die Anlagegüter rausgenommen werden.

 

Der Steuerberater hat einfach in der Finanzbuchhaltung die bisherige Abschreibung und die Abschreibung des laufenden Jahres gegen Gewinnvortrag gebucht und auf das Anlagekonto.
Im Anlagespiegel hat er eine neue Postition erstellt Zuschreibung in genau der Summe. 
Im Anlagespiegel ist das soweit auch in Ordnung - würde ich sagen -.

Technisch heißt das nun, dass ich beim Abgleich zwischen Anlagenbuchhaltung und Finanzbuchhaltung auf diesem Konto eine Differenz angezeigt bekomme. 
Einmal im Zugang um die Vorjahresabschreibung und einmal in der Position Abschreibung für die manuelle Korrekturbuchung des laufenden Jahres.

Ehrlich gesagt, habe ich keinen Plan, wie ich das nun reparieren soll.


Auch habe der Steuerberater in der Buchhaltung auf einen Konto 1 Euro und auf einen anderen Konto wenige Euro korrigiert. Da hat er Restbuchwerte, die mit je 1 Euro eingestellt waren, rausgenommen. Die Wirtschaftsgüter wurden aber nicht aus dem Anlagespiegel entfernt, weil kein Abgang gemacht wurde.

Ich habe das alles als Datensicherung zurückbekommen und will das nun korrigieren, weil mit diese Differenzen in die Folgejahre begleiten.

Wäre für Hilfe echt dankbar.

DATEV-Mitarbeiter
Monika_Miederer
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @ugs,

 

für die Anpassung der Anlagenbuchführung an eine Betriebsprüfung stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.

 

Sie können in der Anlagenbuchführung die Anpassungen z. B. mit folgenden Bewegungen vornehmen:


- Bewegung Korr. Vortragswerte -> hiermit können Sie den EB-Wert im Inventar an die FIBU anpassen
- Bewegung Zuschreibung -> hier können Sie zu viel genommene Abschreibung der Vorjahre wieder zuschreiben
- Bewegung Vorübergehend indiv. N-AfA -> hier können Sie die Jahresabschreibung direkt vorgeben

 

Weitere Möglichkeiten haben wir hier zusammengefasst:

Betriebsprüfung: Anpassungen in der Anlagenbuchführung (Überblick)  


Wenn Sie zusätzliche Unterstützung brauchen, dann melden Sie sich über den Servicekontakt bei uns.

 

Schönes Wochenende

Monika Miederer
Service Anlagenbuchführung | DATEV eG
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ugs
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
408 Mal angesehen

Hallo Frau Miederer,

danke für die Rückmeldung. 
Ja das war ich schon, war mir aber nicht sicher ob ich da richtig bin.

Ich habe testweise mal die AHK auf Null gesetzt und die AFA berichtigt.
Das hat irgendwie nicht funktioniert.

 

Dann habe ich die Bewegung Korr. für Steuerprüfung versucht, das ging dann gar nicht, weil keine Minusbeträge einzugeben waren.

 

Ihr Weg klingt interessant und werde ich am Montag gleich einmal testen.

ABER:
Die Korrektur erfolgt im Jahr 2020. Wie schaffe ich es, dass die Wirtschaftsgüter dann ab 2021 erst gar nicht mehr erscheinen und wie korrigiere ich am Besten automatisiert die AFA, damit das alles wieder übereinstimmt.

Danke.

VG

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DATEV-Mitarbeiter
Monika_Miederer
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
373 Mal angesehen

Hallo @ugs,


eine für Ihren speziellen Sachverhalt zugeschnittene Lösung läßt sich nur in einem Servicegespräch erarbeiten.


Melden Sie sich dazu entweder per Servicekontakt oder über die Hotline bei uns.

 

Schöne Grüße aus Nürnberg

Monika Miederer
Service Anlagenbuchführung | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.11.2022 14:30:07 von Monika_Miederer
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