Hallo,
folgender Sachverhalt ist nicht lösbar:
Auf dem Konto 39 (Anzahlungen imm. VG) sind 50.000,00 als EB-Wert und als Vortrag in Anlag. Keine Abschreibung bisher.
Jetzt kommen im neuen Jahr monatlich 10.000,00 hinzu. Fertigstellung eines Teils in 09/2019.
Es soll folgendes dargestellt werden:
1. Umbuchung in 09/2019 von 9 x 10.000,00 = 90.000,00 auf Konto 27 EDV mit anschließender Abschreibung. Problemlos möglich!
2. Die 50.000,00 aus dem Vorjahr sind wertlos und müssen aufwandswirksam raus. Idealerweise vor 09/2019. Das ist aber weder durch Teil- oder Vollabgang noch durch Umbuchung möglich. Fehlermeldung ANL35516 Bewegung größer als vorhandene AHK. Lediglich am 11/2019, nach dem 3 Zugänge erfolgen (ca. 30.000,00) kann für die 50.000,00 die seit 01.01. als Vortrag da sind eine Bewegung erfasst werden.
3. Für 10 bis 12/2019 verbleiben 30.000,00 auf dem Konto als Anzahlung.
Eigentlich ganz simpel. Aber nicht durchführbar mit ANLAG!? Wo liegt mein Fehler...
VG
MNi
Hallo,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, kommen auf dem Inventar für die Anzahlung (Konto 39) zum EB-Wert/Vortrag in Höhe von 50.000,00 (AHK=Buchwert) bis zur Fertigstellung im September noch 90.000,00 Nachaktivierung dazu. Die 90.000,00 werden umgebucht auf Konto 27 (Fertigstellung). Danach werden auf dem Inventar für die Anzahlung noch weitere Nachaktivierungen (Oktober bis Dezember) erfasst. Der EB-Wert/Vortrag mit 50.000,00 soll noch vor Fertigstellung abgehen.
Das Inventar für die Anzahlung würde dann so aussehen:
Wichtig ist, dass der Teilabgang mit den 50.000,00 mindestens einen Tag nach der 1. Nachaktivierung erfasst wird. Das ist notwendig, weil bei gleichem Bewegungsdatum für den Teilabgang und die Nachaktivierung programmtechnisch immer zuerst der Teilabgang bei der Berechnung des Inventars berücksichtigt wird. Ein Teilabgang mit 50.000,00 direkt nach dem Vortrag mit 50.000,00 ist kein Teilabgang.
Vielleicht befinden sich auf Ihrem Inventar für die Anzahlung noch weitere Bewegungen oder andere Angaben, die ich aufgrund des geschilderten Sachverhalts nicht erkenne. Da viele Faktoren bei der Berechnung eines Inventars eine Rolle spielen, ist es einfacher Sie melden sich bei uns und wir schauen uns das Inventar gemeinsam an, wenn Ihnen diese Antwort nicht weiterhilft.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Schmidt
Produktmanagement und Service
Jahresabschluss/Anlagenbuchführung
DATEV eG
Danke für das Feedback.
Genau so soll das Inventar aussehen. Nur es ist vor dem 31.01.2019 (im Beispiel oben) kein Vollabgang mit 50k möglich. Danach ist weder Teilabgang noch Umbuchung mit 50k möglich.
Erst in 11/2019 können die 50k abgehen oder umgebucht werden.
Da a) der JA raus muss und b) das eine einmalige Sache ist, buche ich den Abgang dann in 11/2019...
VG und Danke
MNi