Hallo,
wie ist die Gebühr für eine Bargeldabhebung an einem fremden Geldautomaten zu verbuchen, sofern das Geld nicht in die Geschäftskasse gelegt wird?
Wenn das Geld für betriebliche Ausgaben genutzt wird, würde ich die Gebühren auf Nebenkosten des Geldverkehrs buchen, andernfalls als Privatentnahme, da sie ja unmittelbar mit der Verfügbarmachung des Geldes und damit seiner Verwendung zusammen hängen.
Sehe ich anders.
Wenn es sich um ein betriebliches Konto handelt, sind sämtliche Aufwendungen Betriebsausgaben. Es kann keinen Unterschied machen, ob ich das Geld bar abhebe, in die Kasse einlege, um es dann gleich danach wieder bar zu entnehmen. Der Vorgang ist aus meiner Sicht daher ein abgekürzter Zahlungsweg.
Aus diesem Grunde sind erst einmal per se, alle Geldgebühren mit einem Betriebskonto für mich Betriebsausgaben. War auch noch nie Gegenstand einer Diskussion. 🙂
Gruß Achilleus