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ANLAG nach Einbringung übernehmen

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letzte Antwort am 11.10.2023 14:51:17 von Hbg
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dirkkremer
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Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall, für den ich nach langer Suche in Dokumenten der DATEV noch keine Lösung finden konnte:

Ein Einzelunternehmen (Mandant 1) besteht seit 2012 mit Fibu und ANLAG. Zum 13.12.2016 wird eine GmbH (Mandant 2) gegründet, in die das Einzelunternehmen zum 01.01.2017 eingebracht wird.

Den grundsätzlichen Ansatz zum Übertragen der WG in ANLAG habe ich soweit verstanden. Ich habe nur eine Hürde bei den unterschiedlichen Wirtschaftsjahren. Über einen Dummy habe ich bereits nur die Jahre 2016 und 2017 im Bestand. ANLAG meckert trotzdem, da die WJ nicht 100% identisch sind:

Mandant 1: 01.01.2016 - 31.12.2016, 01.01.2017 - 31.12.2017

Mandant 2: 13.12.2016 - 31.12.2016, 01.01.2017 - 31.12.2017

Hat von Ihnen vielleicht jemand eine Idee dazu?

Viele Grüße

Dirk Kremer

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Hallo Herr Kremer,

hehe, mir ist gestern, begünstigt auch durch die Temperaturen, über einem fast identischen Fall der Kopf heiß gelaufen. Nur dass es eine GmbH & Co. KG war und der 06.12.2016. Aber zum Thema.

Zuallererst: Erstellen Sie unbedingt über die Bestandsdienste Rechnungswesen eine lokale Sicherung der kompletten Rechnungswesen-Daten sowohl vom Einzelunternehmen als auch von der GmbH. Falls irgendwas schief geht, können Sie so die Originalbestände zurückspielen.

Allgemein: In Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1036104 finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Lösungen zur Übertragung der Anlagenbuchführung. Unter https://www.datev.de/web/de/top-themen/steuerberater/weitere-themen/betriebliches-rechnungswesen/anlagenbuchfuehrung/assistent-fuer-die-umwandlung-in-der-anlagenbuchfuehrung/ finden Sie den komfortableren Assistent für die Umwandlung in der Anlagenbuchführung, mithilfe dessen Sie nach Beantwortung einiger Fragen zum passenden LEXinform-Dokument geleitet werden.

Das für Ihren Fall zutreffende LEXinform-Dokument ist Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1036105.

Ich habe nur eine Hürde bei den unterschiedlichen Wirtschaftsjahren.

Das ist nicht das Problem, denn nur das Wirtschaftsjahr 2017 muss identisch sein (und das ist bei Ihnen ja der Fall):

st149860107.gif Achtung: Übereinstimmendes Wirtschaftsjahr ist Voraussetzung für die weiteren Schritte

Das höchste Wirtschaftsjahr muss in beiden Beständen identisch sein!

Hinweise:

  • Löschen Sie auch in der temporären Kopie des Einzelunternehmen-Bestandes dann das Jahr 2017, und führen Sie wie im Abschnitt Jahresübernahme durchführen im kopierten Bestand im temporären Datenpfad beschrieben die Jahresübernahme durch. Ich hatte mir gedacht okay, ich habe in der Einzelunternehmen-Kopie ja schon 2017, kann ich den Schritt also überspringen. Pustekuchen, am Ende war alles durcheinander.
  • Im Abschnitt Kopierten Bestand im temporären Datenpfad unter Beraternummer und Mandantennummer des übernehmenden Bestands speichern steht
    3. Erfassen Sie im Fenster Mandant speichern unter in der Spalte Zielmandant die Beraternummer und die Mandantennummer des übernehmenden Bestands und klicken Sie auf die Schaltfläche Speichern unter.
    4. Aktivieren Sie im Fenster Zentralen Mandanten festlegen den Eintrag anwendungsspezifischen Fall anlegen (keine Zuordnung zu einem Zentralen Mandanten) und klicken Sie auf OK.
    Der Teil ist irreführend, weil das Fenster Zentralen Mandanten festlegen in der aktuellen Version der Bestandsdienste Rechnungswesen gar nicht mehr kommt nach der Eingabe von Beraternummer und Mandantennummer. Stattdessen gehen Sie in den DATEV Arbeitsplatz > Unsere Kanzlei > Buchführung, und suchen dort nach der temporären Kopie des Einzelunternehmen-Bestandes. Achten Sie anhand des Datenpfades darauf, dass Sie an der Kopie arbeiten und nicht am Original! Die Spalte Datenpfad müssen Sie, falls noch nicht vorhanden, über Einstellungen Liste einblenden. Dort rechtsklicken Sie auf den Kopie-Bestand und gehen auf Leistung neu zuordnen. Wählen Sie Anwendungsspezifischen Fall anlegen. Danach können Sie gemäß der Anleitung fortfahren.
  • Zum Abschnitt Bestand im temporären Datenpfad löschen: Wenn alles passt, würde ich am Ende auch den temporär angelegte Datenpfad löschen. Klicken Sie dazu auf das Symbol Datenpfadverwaltung öffnen, Entfernen Sie ihn aus dem unteren Fensterbereich aus den verfügbaren Datenpfaden. Danach können Sie ihn im oberen Fensterbereich über das Auswahlmenü Löschen.
  • Nehmen Sie sich dafür Zeit und Ruhe. Und wenn es beim ersten Mal nicht klappt, nehmen Sie noch einen zweiten Anlauf. Ich habe beim ersten Mal alles durcheinander gehauen. Habe die Sicherungen wieder eingespielt und von vorne begonnen. Beim zweiten Mal hat es dann geklappt. War immer noch besser, als 200 Inventare manuell zu übertragen ...

Die Inspiration kam übrigens ursprünglich aus https://www.datev-community.de/message/4895#4895, durch den dortigen Verweis auf LEXinform-Dokument 1036104 konnte ich immerhin schon zweimal den Kollegen weiterhelfen. Unter https://www.datev-community.de/message/28693#28693 finden Sie einen weiteren Beitrag zum Thema.

Viel Erfolg!

dirkkremer
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Vielen Dank für die tolle Anleitung.

Es hat auf Anhieb funktioniert. Gerade auch wegen Ihren ergänzenden Anmerkungen. Die DATEV sollte ihre Dokumentation mal überarbeiten.

Ich stelle mir allerdings die Frage, ob man das ganze nicht ein wenig einfacher hätte gestalten können. Für den Übertrag des Anlagevermögens 3 Stunden zu "verplempern" ist doch nicht zeitgemäß.

Viele Grüße

Hbg
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Liebe Leidensgenossen,

 

DATEV hat leider von "0815-Fachmann" sämtliche Links entfernt (ausser wenig hilfreiches Dokument 1036104). Haben Sie das Dokument 1036105 vielleicht noch als PDF oder können Sie es irgendwie als Volltext in diesen Chat einpflegen?

 

Mein Fall ist identisch zu Ihren Fällen. Die DATEV-Hotline-Antwort lautet "Anlagevermögen manuell übernehmen" (und das bei umfangreichem Anlagevermögen mit Abweichungen HB/StB). Tolle DATEV-Antwort.

 

Können Sie mir irgendwie helfen (wenn DATEV es schon nicht kann), das wäre sehr nett.

 

Vielen Dank!

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Hbg
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Nach langem Suchen und Probieren, die DATEV-Lösung ist wohl übernehmenden Mandanten (nach vorheriger Kopie-Sicherung) löschen, dann wiederbeleben (neu anlegen), WJ-Beginn anpassen am besten auf "01.01." und Buchungsstapel aus Kopie-Sicherung wieder einspielen. Anschließend AV-Bestände aus übertragendem Mandanten einspielen in übernehmenden Mandanten.

 

Eine einfache Lösung wäre (Konjunktiv), den WJ-Beginn nachträglich DATEV-intern auszudehnen auf den "01.01. oder ein anderes früheres Datum" (und für Reporting oder sonstige Meldungen würde weiterhin der eigentliche WJ-Beginn maßgeblich sein).

 

Fazit: DATEV will alles 1000-prozentig absichern, merkt aber nicht welches Chaos es teilweise anrichtet.

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letzte Antwort am 11.10.2023 14:51:17 von Hbg
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