Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine GbR, die ich betreue, ist in der Weise aufgelöst wurde, dass eine Gesellschafterin der anderen Gesellschafterin die Wirtschaftsgüter abgekauft hat und führt jetzt das Unternehmen als Einzelunternehmen weiter. Aus der Buchführung der GbR per 31.12.2024 habe ich den Anlag erstmal so in die Buchführung des Einzelunternehmens übernommen. Die ausgeschiedene Gesellschafterin war mit 30% an der GbR beteiligt. Also muss ja jedes Wirtschaftsgut in dem Einzelunternehmen erstmal mit 70% angesetzt werden (die gehörten ja der verbleibenden Gesellschafterin in der GbR schon). Und für die 30% muss ich neue AfA-Reihe bilden. Besteht die Möglichkeit, in dem jeweiligen Wirtschaftsgut eine 2. AfA-Reihe anzulegen? Oder muss jedes Wirtschaftsgut jetzt quasi doppelt erscheinen, so dass für restlichen 30% ein neues Wirtschaftsgut anzulegen ist?
Wäre schön, wenn programmtechnisch eine Möglichkeit bestünde, automatisch vorzugehen, und nicht dass jedes einzelne Wirtschaftsgut manuell anzupacken wäre
und hier noch mal zu demselben Fall, aber nicht mehr zu Anlag, sondern zu Jahresabschluss. Die Gewinnermittlung der GbR wurde in Form einer EÜR erstellt. Nun ist zum Auflösungszeitpunkt eine Schlussbilanz zu erstellen. Kann diese auch in derselben FiBu in derselben Mandantennummer erstellt werden? So dass auch Übergangsgewinn und Schlussbilanz übermittelt werden können? Oder wie soll ich damit umgehen? Bis jetzt habe ich in solchen Fällen (also bei der Auflösung mit Schlussbilanz nach der Gewinnermittlung als EÜR) an die Finanzverwaltung einfach nur meine Excel-Tabelle gesendet. Damit war es auch gut. Nun frage ich mich, ob es eine Programmtechnische Lösung des Sachverhaltes vielleicht vorhanden ist. Danke.
Hallo @SuH_AR,
es gibt in DATEV Anlagenbuchführung keine 2. AfA-Reihe. Für jedes Inventar wird nur einmal die Abschreibung mit den vorgegebenen Werten ermittelt.
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Zu Ihren Fragen zum Jahresabschluss kann ich Ihnen folgende Dokumente empfehlen:
Schöne Grüße aus Nürnberg