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Überleitungsrechnung

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letzte Antwort am 09.02.2021 17:34:06 von aschreiber
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tänzerin
Beginner
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Kann Jemand helfen, ehe ich stundenlang probiere.

 

Ich habe einen Gewerbetreibenden von meiner Kollegin übernommen. Im JA 2018 wurde auf Handelsbilanz umgestellt. Für 2019 hat sie irrtümlicherweise die Handelsbilanz an das FA übermittelt.

Nun muss die Steuerbilanz 2019 nochmal übermittelt werden. 

Ich habe in der elektronischen Übermittlung den Menüpunkt auf "mit Überleitungsrechnung" geändert, doch es ändert sich nichts.

 

Meine Idee, im JA die steuerlichen Änderungen buchen und dann eine Neuanlage der elektronische Bilanz erstellen.

 

Oder einfach direkt eine Neuanlage der elektronischen Bilanz erstellen, mit Überleitungsrechnung. Wird dabei auch das Kapitalkonto direkt richtig dargestellt?

 

Danke für Eure Hilfe

 

seprof
Fachmann
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Übermittlung der E-Bilanz als: Steuerbilanz auswählen.

Datenübernahme aus Bereich Steuerrecht 

 

VG Sven Ehlers

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tänzerin
Beginner
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Kann ich ja nicht, da im Jahresabschluss nur Handelsbilanz gespeichert ist.

 

VG 

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aschreiber
Fachmann
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Hallo,

 

gibt es denn überhaupt eine Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz? Bei Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung müssen Sie auch was überleiten. Ansonsten einfach zusätzlich den steuerlichen Bereich anlegen.

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
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letzte Antwort am 09.02.2021 17:34:06 von aschreiber
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