abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Übergang Bilanz auf EÜR

0
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
quax
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 1
2489 Mal angesehen

Hallo Community,

ich habe ein eher fachliches Problem, das ich hier gerne mal kurz zur Disposition stellen würde.

Folgendes:

Ich habe einen Mandanten (Einzelfirma); die Gewinnermittlung erfolgte bis 31.12.2014 per Bilanz. Jetzt soll zum 1.1.2015 auf Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG umgestellt werden. So weit so gut.

Das Problem ist, dass diese Umstellung erst im Herbst 2015 beschlossen wurde. Heißt: die Buchhaltung hat - richtigerweise, denn in die Zukunft blicken können die Mädels dort ja nicht - praktisch das komplette Jahr 2015 abgewickelt wie bei einem Bilanzierer. Konkret wurden also alle Saldenvorträge gemacht, Forderungen durch Zahlung beglichen, ARAP aufgelöst etc. etc.

Jetzt stehe ich vor der Problematik der Ermittlung des Übergangsgewinns. Ich habe mal versuchsweise den Gewinn einmal mit den Stammdaten-Einstellungen "Bilanz" und einmal mit den Stammdaten-Einstellungen "EÜR" berechnet. Die Differenz sind ca. 8.000 EUR. Das heißt bei Gewinnermittlung durch Bilanzierung ist mein Gewinn um 8.000 EUR kleiner.

1. Frage:

Gibt es eine Möglichkeit, sich anzeigen zu lassen wie diese Differenz zustande kommt ?

2. Frage:

Wie gehe ich jetzt am geschicktesten vor, um den korrekten Übergangsgewinn zu ermitteln ?

Normalerweise sagt man ja zum Beispiel: Verbindlichkeiten müssen grundsätzlich hinzugerechnet werden, weil der Aufwand bereits im Vorjahr gewinnwirksam war und somit im Folgejahr nicht nochmal Aufwand sein kann. Wenn im Folgejahr aber gar nichts in den Aufwand gebucht wurde (weil nämlich gesagt wurde Verbindlichkeiten an Zahlungsmittel), kann ich mir diese Korrektur ja schon mal sparen. Oder ?

Im Prinzip habe ich jetzt ein bisschen ein Mischmasch aus Bilanz und 4/3 und das kann eigentlich so nicht bleiben ...

Wäre schön, wenn sich jemand dazu äußern könnte. Vielleicht bietet ja auch DATEV hierfür irgendwelche Arbeitshilfen o.ä. an ?!

Danke im Voraus für eure Hilfe !

Quax.

0
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage