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ÜH3 branchenspezifische Fixkosten Gedankenfehler oder Programmfehler

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letzte Antwort am 25.05.2021 11:50:43 von dancingh
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dancingh
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Hallo,

 

ich dachte immer, ich wäre recht fit was das Thema der Überbrückungshilfe angeht.

 

Jetzt stolpere ich über einen Sachverhalt - den ich jetzt aus Vereinfachungsgründen auf einen Fördermonat runterbreche:

 

Ich habe im einem Fördermonat einen Umsatzeinbruch von 95 % = also einen Fördersatz von 100 %.

 

Warum bekomme ich denn für meine branchenspezifischen Fixkosten  (Reisebüro, Einzelhandel etc.) lt. Rechnungswesen "nur " einen Fördersatz von 90%? Alle übrigen "normalen" Fixkosten werden mit einem Fördersatz von 100% berechnet.

 

Diese Regelung scheint irgendwie an mir vorbei gegangen zu sein, auch in allen bisher gemachten Fortbildungen.

 

Ist das jemanden schon aufgefallen und kann was dazu sagen??

 

LG Christian

DATEV-Mitarbeiter
Marco_Lachmann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @dancingh

 

aus den FAQ zur "Corona-Überbrückungshilfe III":  

 

Anhang 1 - Veranstaltungs- und Kulturbranche - A1.4: 

"Diese Kosten werden pauschal mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent bezuschusst."

 

Anhang 3 - Pyrotechnikbranche - Berechnung - 1.:

"Diese Kosten werden pauschal mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent bezuschusst." 

 

Aus dem Anhang 2 - Handel geht zwar ein Fördersatz von 100 % hervor; da das Portal allerdings auch hier nur mit 90 % rechnet, gehen wir in Kanzlei Rechnungswesen analog dazu vor. 

Mit freundlichen Grüßen
Marco Lachmann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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dancingh
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Hallo Herr @Marco_Lachmann ,

 

vielen vielen Dank für Ihre Einschätzung.

 

Ich stimme Ihnen voll zu - die Begrenzung auf 90% bezieht sich auf die Veranstaltungs- u. Kulturbranche, sowie Pyrotechnik und Einzelhandel.

 

Aber ein reines Reisebüro kann diese Fixkosten gem. 2.5 der FAQs gelten machen. Dieser Punkt hat in den FAQs keinen Verweis auf die Anhänge 1-3.

 

Müsste daher ein reines Reisebüro (=nicht Veranstalter) nicht der Deckelung auf 90% unterliegen?

 

Ein Reisebüro fällt nicht unter diese Regelungen des "Anhangs 2" und "Anhangs 3". Muss das Programmiertechnisch vielleicht doch noch seitens der Datev noch überarbeitet werden?

 

Liebe Grüße nach Nürnberg

 

Lupofresh

 

 

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dancingh
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Hallo,

 

vielleicht interessiert jemanden der aktuelle Sachstand hierzu:

 

Die StbK Sachsen Anhalt hat das Thema ebenfalls aufgegriffen und schreibt:

 

03.05.2021 elektronisches Antragsportal
a.) Überbrückungshilfe III:
Fördersatz 90%/ 100% bei Überbrückungshilfe III: In den Branchenregelungen steht teilweise ein Fördersatz von 100%, während das Portal nur mit einem Fördersatz 90% rechnet.  Die Datev orientiert sich derzeit bei ihren Berechnungen folgerichtig am Antragsportal, wo nur 90%  gewährt. Wir klären derzeit die Sachlage mit dem BMWi.

 

Mal abwarten!

 

Die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt muss man wirklich mehr als nur einmal loben!!

 

LG

 

lupofresh

bergerflorian
Aufsteiger
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Habe hier soeben einen Mandanten aus der Kulturbranche mit einem allgemeinen Fördersatz von 60%.

 

Gebe ich im Portal branchenspezifische Ausfallkosten an, rechnet das Portal analog FAQ A1.4 und analog DATEV-K-Rewe-Tool mit 90% Förderung. 

Gebe ich die Anschubhilfe (20% der Lohnsumme) an, rechnet das Portal jedoch nur mit dem allgemeinen Fördersatz von 60%.

 

Das DATEV-Tool in Kanzlei-Rewe dagegen rechnet auch hier mit 90%. Ob jetzt auch für die Anschubhilfe die 90% nach FAQ A1.4 gelten sollen oder nicht, ist wie ich meine vom reinen Wortlaut der FAQ nicht eindeutig gedeckt (eigentlich geht aus diesen ja überhaupt nichts eindeutig hervor...).

Denn im Anhang 1 der FAQ, in dem die 90% Pauschalförderung stehen, ist nur von Ausfallkosten die Rede, die Anschubhilfe / Lohnsummenregelung ist hier dagegen nicht genannt. Diese steht vielmehr nur in FAQ 2.6. Vom reinen Wortlaut der FAQ her rechnet dann wohl eher das Portal richtig und DATEV falsch. 

 

Tatsache bleibt, dass entweder das Portal oder das DATEV-Tool falsch rechnet.

 

Update:

Nach gerade erfolgter Auskunft der telefonischen Überbrückungshilfe-Hotline rechnet das Portal richtig. Die 90% Pauschalfördersatz sollen nicht für die Anschubhilfe gelten. So liest sich wie o.g. auch der Wortlaut der FAQ A1.4:

"Die summierten unter A.1.1 und A.1.5 definierten Ausfall- und Vorbereitungskosten können..."

"Diese Kosten werden pauschal mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent bezuschusst."

 

Ergo:

DATEV, bitte das Berechnungstool korrigieren.  (und danke, dass es dieses überhaupt gibt!)

dancingh
Einsteiger
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Hi!

 

Vielen Dank für diese Informationen.

 

Ich glaube, an diesen Punkten ist noch einiges im "argen".  

 

Die StBK Sachsen Anhalt schrieb gerade:

 

NEU: 25.05.2021 Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht in Kürze  hier den aktualisierten BMWi-FAQ (5. Version) zur Überbrückungshilfe III 

 

 

Ich schaue mal in meine Glaskugel und vermute, dass diese Punkte hier nachgebessert werden.

 

Ich glaube, die Hotline antwortet auch strickt nach den aktuellen Stand der FAQs -  oder andersherum gesagt: neue Erkenntnisse werden (noch) nicht weitergegeben, da diese noch nicht offiziell sind.

 

 

 

 

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letzte Antwort am 25.05.2021 11:50:43 von dancingh
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