Guten Tag ein Mandant von uns möchte ausschließlich im November und Dezember zwei Arbeitskräfte aus Slowenien einstellen (in dieser Zeit bleiben sie in Deutschland). Nun stellt sich die Frage, was wir benötigen um eine ordnungsgemäße Anmeldung durchzuführen? (Lohn und Gehalt) Ich habe schon herausgefunden, wenn die AN in ihrem Heimatland eine Hauptbeschäftigung haben, benötigen Sie das Formular/Bescheinigung E101. Dieses würde einen Beitragsgruppenschlüssel von 0 0 0 0 zur Folge haben. Zur Besteuerung (immer StKl I und keine Kirchensteuer ?) muss man nur das Kontrollkästchen „Beschränkte Einkommensteuerpflicht“ aktivieren. Sind meine Informationen bis dahin korrekt? Wie sieht die Sache zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit im Heimatland aus? Den Beitragsgruppenschlüssel 1 1 1 1 und beschränkte Einkommensteuerpflicht? Ich danke Ihnen schon mal im Vorhinein für die Antworten. Sofia Gärtner
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