Hallo Community, die Beiträge des Arbeitgebers zum Ausgleich der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente sind nach §3 Nr. 28 EStG zu 50% steuerfrei. Nach §187a SGB VI i. V. m. dem Rundschreiben der DRV Bund v. 29.8.2006 stellen die Beiträge kein Arbeitsentgelt dar und unterliegen nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. In der Lohnsteuerbescheinigung ist in Zeile 23a der steuerpflichtige Anteil als Arbeitnehmer-Beitrag zur Rentenversicherung auszuweisen (Dok.-Nr. 5300374 Nr. 19). Wie ist der Ausgleich der Rentenminderung in Lodas abzubilden? Ich habe keine Lohnart gefunden, die den Ausgleich der Rentenminderung abbildet. Daher würde ich zwei eigene Lohnarten anlegen, jeweils geschlüsselt auf einen Festbezug. Die erste Lohnart mit Bezug auf Stamm-LA 201 steuer- und sv-frei sowie nicht uv-pflichtig (Schlüssel 4 unter Steuer- und SV-Behandlung). Die zweite Lohnart mit Bezug auf Stamm-LA 203 und Schlüssel 7 unter Steuer- und SV-Behandlung: steuerpflichtig/Jahrestabelle, sv-frei, UV umschlüsseln auf nicht uv-pflichtig. Wie stelle ich sicher, daß dieser Betrag in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 23a ausgewiesen wird? Sind meine Überlegungen zur Schlüsselung der Lohnarten korrekt oder übersehe ich etwas? Ich habe bei der Recherche zum Thema einen Hinweis gefunden, daß die Rentenversicherung den Sonderausgabenabzug direkt an den Arbeitnehmer bestätigt. Insofern tendiere ich dazu, den Ausweis in Zeile 23a in der Lohnsteuerbescheinigung zu vernachlässigen, falls es sich nicht sinnvoll umsetzen setzt in Lodas. Für Hinweise bin ich dankbar. Sandra Bethke
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