Liebe Community, vielen Dank für Ihre rege Diskussion, aus der ich gerne einige Aspekte aufgreifen und Fragen beantworten möchte: Hintergrund Die Gehaltsabrechnung ist das zentrale Dokument, wenn es um den Verdienstnachweis geht: Bankkredite, Autokauf, Immobilienkauf, Vermietung … Aber: Das Dokument ist nicht unterschrieben und wird – da man es auch als PDF erhält – auf beliebigem Papier und beliebigem Drucker gedruckt. Es gab bisher keine Prüfmöglichkeit, Zertifikate oder Siegel. Manipulationen sind darum schwer aufzudecken – es genügt, wenn ein Fälscher weiß, wie die Werte sich zusammensetzen. Behörden sind den letzten Jahren immer wieder auf DATEV zugekommen, um zu klären, ob vorgelegte Abrechnungen manipuliert sein könnten. Mit der Lohn-ID ist die DATEV-Lohnabrechnung die erste Abrechnung in Deutschland, die potentielle Fälschungen erheblich erschwert. So kann z. B. von einer Bank im Rahmen von Bonitätsprüfungen ermittelt werden, ob eine vorgelegte Gehaltsabrechnung nachträglich manipuliert wurde. Diese Prüfungsdienstleistung erbringen wir als DATEV nicht selbst, sondern unser Partner VeriTrust. VeriTrust ist auf Bonitätsprüfungen für institutionelle Kunden wie z.B. Banken spezialisiert und kann Dank unserer Innovation nachweisen, ob eine vorgelegte Gehaltsabrechnung mit einem DATEV-Produkt erzeugt und nicht verändert wurde. Eine Nutzungsmöglichkeit für unsere Mitglieder ist für Herbst 2018 geplant. Die Lohn-ID ist eine Entwicklungskooperation zwischen DATEV und VeriTrust: Von uns stammt die Technik der ID-Erzeugung, unser Partner steuert die Prüf-Software bei. Indem wir beides kombinieren, hielt sich der Entwicklungsaufwand bei uns sehr in Grenzen. Warum hat man sich im Fall der Lohn-ID nicht für einen QR-Code entschieden? Der Zahlencode ist für den Fall einer manuellen Prüfung erforderlich. Er müsste also zusätzlich zu einem QR-Code aufgedruckt werden. Außerdem wird im Rahmen des Auftragsversands bereits ein QR-Code aufgedruckt. Aus diesen Gründen haben wir diese Variante nicht in Betracht gezogen. Warum gibt es statt der Lohn-ID nicht ein Wasserzeichen als „Echtheits-Siegel“? Trotz Wasserzeichen wären die angegebenen Beträge mit einem Bildbearbeitungsprogramm und einem einfachen Brutto-Netto-Rechner aus dem Internet leicht zu fälschen. Warum wurde ausgerechnet die Stelle oberhalb der Bruttobezüge für den Andruck der Lohn-ID gewählt? Zahlreiche Richtlinien, wie etwa die Entgeltbescheinigungsverordnung oder auch Sonderabrechnungsformen (Baulohn, Öffentlicher Dienst), schränken die Möglichkeiten des Andrucks erheblich ein. Zu berücksichtigen ist auch der druckbare Bereich, für den Fall, dass die Abrechnung beim Anwender ausgedruckt wird. Nach Prüfung aller denkbaren Möglichkeiten, ist die derzeitige Positionierung die einzige Option. Warum gibt es die Lohn-ID nur für LODAS? Die Lohn-ID wird im Rechenzentrum generiert. Dies ist bei einer PC-Lösung, wie es Lohn und Gehalt ist, in dieser Form nicht möglich. Um auch hier den Andruck zu realisieren, ist ein Aufwand erforderlich, der mit dem Nutzen derzeit nicht im Verhältnis steht. Deshalb der Start zunächst mit LODAS. Die Kunden von VeriTrust sind darüber informiert, dass die Lohn-ID nicht auf allen Lohnabrechnungen vorhanden ist. Kann die Lohnabrechnung nicht trotz Lohn-ID einfach manipuliert werden? Die Lohn-ID wird mit einem sich monatlich verändernden Schlüssel u.a. aus den Komponenten Name, SV-Nummer und Auszahlungsbetrag berechnet. Bei einer Prüfung wird nachgerechnet. Wird nur eine Komponente verändert, stimmt die Rechnung nicht mehr und die Prüfung fällt negativ aus. Lohnabrechnungen ohne ID: Stehen die Arbeitnehmer pauschal unter Verdacht? Bestimmte LODAS-Abrechnungen (ohne SV-Nummer) und alle Abrechnungen, die mit Lohn und Gehalt erstellt werden, können nicht geprüft werden. Bei einer Prüfung durch VeriTrust gibt es daher drei Ergebnisse: Prüfung erfolgreich, Prüfung nicht erfolgreich, Prüfung nicht möglich. Im Falle von Lohn und Gehalt-Abrechnungen, sowie LODAS-Abrechnungen ohne Lohn-ID wird als Ergebnis „Prüfung nicht möglich“ ausgegeben. Wir haben das Verfahren mit über 10.000 Arbeitnehmer-Abrechnungen verprobt. Ein technisches Problem wurde damit aufgedeckt, darüber hinaus gab es seitens der Teilnehmer keine Rückfragen. Natürlich war es unser Interesse, Sie rechtzeitig über die Einführung der Lohn-ID in Kenntnis zu setzen, daher haben wir in der Info-Datenbank und auf datev.de entsprechend informiert. Dass wir Ihren Informationsansprüchen damit offenbar nicht in jedem Fall gerecht geworden sind, tut mir leid. Wir haben Ihre Hinweise aufgenommen und schalten seit dem 18.07.2018 einen entsprechenden RZ-Hinweis. Am 20.07.2018 haben wir alle Mitglieder mit einem Servicebrief informiert. Freundliche Grüße Moritz Fleischmann Teamleiter Vermarktung Personalwirtschaft DATEV eG
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