Hallo Community, ich habe zwei Fragen, die mir auf den Nägeln brennen: Wenn ich die GoBD richtig verstehe, müssen in DUO hochgeladene Belege regelmäßig festgeschrieben werden - soweit ich weiß, bis zum Ende des jeweiligen Monats. Muss das zwangsläufig der Mandant selbst machen, oder kann das auch der Steuerberater machen? So, wie ich das verstehe, ist das Festschreiben in ReWe ja nicht dasselbe wie das Festschreiben in Belege online. Zweite Frage: Nehmen wir an, der Mandant ist Quartalszahler. Wenn der Mandant nun seine Belege GoBD-konform monatsweise festschreibt, die Kanzlei diese aber nur einmal im Quartal bearbeitet, erhält die Kanzlei ja bereits festgeschriebene Belege. Ist nun noch eine Ergänzung der Belegdaten mittels Rückschreibung nach Ende der Buchungen möglich (Konten, Buchungstext etc.)? Wenn nicht, wie löst man dieses Dilemma - abgesehen von einer Umstellung auf monatsweise Buchhaltung seitens der Kanzlei (was aber genau genommen auch nicht reichen würde, weil die Belege ja trotzdem festgeschrieben ins ReWe laufen müssten, um GoBD-konform zu arbeiten...)? Vielen Dank im Voraus!
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