Hallo Guten Tag,
lt. einem Urteil des BAG: Zulagen für Sonntags, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen iSv. § 850 a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar.
Meine Frage:
- Hatte ein Benutzer / Anwender schon damit zu tun?
- Gibt es von DATEV hierzu ein entsprechendes Dokument betreffend der Schlüsselung der Pfändbarkeit?
Über eine Antwort / Hilfe freue ich mich.
H. Marx
Nachricht geändert durch Hubertus Marx
Guten Tag Herr Marx,
aktuell prüfen Sie bitte die Schlüsselung der betreffenden Lohnarten unter Mandantendaten | Lohnarten im Register Allgemein. Hier können Sie die Pfändbarkeit der Lohnart in den Bearbeitungsvorschriften individuell vorgeben.
Es ist zukünftig geplant, die Pfändbarkeit der SFN-Lohnarten automatisch mit „nicht pfändbar" vorzubelegen.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG