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Lodas - Pfändungsschutz für Sonntags- Feiertags- und Nachtarbeitszulagen

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letzte Antwort am 13.10.2017 11:22:20 von Katharina_Dietl
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hmjun
Beginner
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Hallo Guten Tag,

lt. einem Urteil des BAG: Zulagen für Sonntags, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen iSv. § 850 a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar.

Meine Frage:

- Hatte  ein Benutzer / Anwender schon damit zu tun?

- Gibt es von DATEV hierzu ein entsprechendes Dokument betreffend der Schlüsselung der Pfändbarkeit?

Über eine Antwort / Hilfe freue ich mich.

H. Marx

Nachricht geändert durch Hubertus Marx

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
448 Mal angesehen

Guten Tag Herr Marx,

aktuell prüfen Sie bitte die Schlüsselung der betreffenden Lohnarten unter Mandantendaten | Lohnarten im Register Allgemein. Hier können Sie die Pfändbarkeit der Lohnart in den Bearbeitungsvorschriften individuell vorgeben.

Es ist zukünftig geplant, die Pfändbarkeit der SFN-Lohnarten automatisch mit „nicht pfändbar" vorzubelegen.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 13.10.2017 11:22:20 von Katharina_Dietl
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