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EO Classic: Wie erfasst ihr unproduktive (kanzleiinterne) Zeiten der Mitarbeiter?

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letzte Antwort am 22.09.2017 15:06:33 von
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elifee
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Hallo Zusammen,

wie werden kanzleiinterne Zeiten von euch erfasst bzw. abgebildet? Wir nutzen EO Classic und meine Idee wäre jetzt zwei Kanzleiaufträge für den Mandanten Kanzlei zu erstellen:

1. 98 Eigenverwaltung

2. 99 Fehlzeiten

Als Aufwandspositionen würde ich zusätzlich die 98 um u.a. folgende Positionen erweitern:

- Teambesprechung

- Zeiterfassung

- Kanzleiorga

- Beschaffung

- Posteingang/ausgang etc.

Als Aufwandspositionen würde ich zusätzlich die 99 um u.a. folgende Positionen erweitern:

- Urlaub

- Krankheit

- Schule...

Diese Aufträge werden dann von dem jeweiligen Mitarbeiter bebucht. Kann man das so machen?

Freue mich auf eine Antwort.

Grüße

Elif Erdem

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Nachricht 2 von 4
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Moin,

bei den "unproduktiven" Zeiten kann man machen, was man will. Nur ob eine feine Unterteilung sinnvoll ist muss jede Kanzlei für sich entscheiden. Wenn nämlich ein Mitarbeiter eine tägliche Position von 15 Min. für die Führung der Zeiterfassung auf der Uhr hat wird die Frage nach dem Sinn gestellt.

Anfangs würde ich eine grobe Unterteilung machen, sollten Erfassungsbereiche überproportional angesprochen wäre hier eine Unterteilung evtl. vorzunehmen. Manchmal genügt ein Gespräch um Zeiten aufzuklären.

Hinter Allem steht auch das Ziel welches mit der Zeiterfassung erreicht werden soll.

Gruß

KP

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elifee
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Vielen Dank für die Antwort :-).

Der Detaillierungsgrad muss noch mit dem Chef abgestimmt werden und danke nochmal für den Hinweis, dass man Kosten und Nutzen der detaillierten Zeiterfassung immer vor Augen haben sollte. Allerdings haben wir die Erfahrung gemacht, dass eine detaillierte Erfassung auch eine bewusstere Arbeitsweise mit sich bringt. Die anschließende Prozessoptimierung von "unproduktiven bzw. nichtabrechenbaren" Tätigkeiten ist ebenfalls nicht zu vergessen. Die Mitarbeiter nutzen zurzeit die Kommentarzeile um ihre unproduktiven Zeiten näher zu erläutern. Deswegen der nächste Schritt... Einen Tod muss man sterben 🙂

Wäre ansonsten die oben vorgeschlagene Vorgehensweise operativ so darstellbar oder wie würden Sie es machen?

Gruß

EE

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Nachricht 4 von 4
426 Mal angesehen

Zuerst sollte geklärt werden was erreicht werden soll und welcher Nutzen daraus resultiert.

Das erste Leistungserfassungsprogramm von DATEV (noch im RZ, qualitativ sehr hochwertig, Bedienbarkeit eher unter aller Würde) hieß LEA (LeistungsErfassung und Abrechnung). Innerhalb kürzester Zeit hatte das Programm den Spitznamen "Lügen Ersetzt Arbeiten". Sie dürfen raten welche Kanzleien Erfolg mit diesem Programm hatten. Es waren nicht die, die einen wahnsinnig tiefen Erfassungskatalog hatten.

Ansonsten kann man machen, was man will; man muss es aber auch nicht.

Gruß

KP

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letzte Antwort am 22.09.2017 15:06:33 von
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