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Abfindung

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letzte Antwort am 01.09.2017 10:32:31 von Simone_Beer
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aausb
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
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Guten Morgen,

ich nutze Lohn und Gehalt und muss eine Netto-Abfindung abrechnen.

Kann mir bitte jemand sagen mit welcher Lohnart das möglich ist?

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Simone_Beer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
142 Mal angesehen

Hallo,

eine Nettolohnart für die Abfindung, die nach der Fünftelungsregel abrechnet, gibt es leider nicht.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich den Bruttowert über LOVOR ausrechnen zu lassen und diesen mit der Lohnart 4310 in der Monatserfassung zu buchen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Viele Grüße

Simone Druse

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 01.09.2017 10:32:31 von Simone_Beer
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