Hallo zusammen,
ich rechne bei einem Mandant (GmbH) 2 Gesellschafter/Geschäftsführer ab.
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Beide Gesellschafter haben Geschäftswagen für welche Fahrtenbücher geführt werden. Im Jahr 2016 wurde bei einem Gesellschafter/Geschäftsführer nach der 1% Regelung versteuert.
Ab 1.1.2017 werden für beide Geschäftswagen je 50 € pauschal für private Fahrten sowie einen Betrag für Fahrten zwischen Wohnung-Arbeit abgerechnet.
Bei einem wird für Fahrten zwischen Wohnung-Arbeit die Stammlohnart 853 Fahrtkostenzuschuss p. st. kein Nettoabzug verwendet. Bei dem anderen die Stammlohnart 875 Whg.-Arb. p st voller Nettoabzug.
Welche Stammlohnart ist die richtige?
Ich verwende Lodas
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Vielen Dank Herr Hecker
Die 50 € werden monatlich für die Zwecke der Privatfahrten versteuert.
Am Jahresende wird das Fahrtenbuch
aufaddiert und Anhand der angefallenen Kosten
der Anteil für Privatfahrten errechnet.
Daraufhin wird von dem errechneten Betrag die bereits 12x 50 € abgezogen der übersteigende Betrag wird nachversteuert.
Wie ist dies dann hier zu handhaben?
Verwende ich dann ausschließlich die Stammlohnarten
873 für die 50€
875 für Whg-Arb
Die bisher verwendete 853 wäre dann völlig falsch am Platz oder?
Hallo,
wie bereits von Herrn Hecker vorgeschlagen, sollten Sie für die Abrechnung des Firmenwagens die oben stehenden Lohnarten verwenden.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG