Hallo zusammen,
Wann sollte man ein Monat festschreiben, oder ist es überhaupt eine Vorgabe vom Gesetzgeber? Ich habe leider einige Re. falsch gebucht und schon festgeschriebene. Kann ich die noch bearbeiten? Bei uns wird immer wieder RK. Rechnungen spät eingereicht. z.B Mai Re. wenn ich noch nicht festgeschrieben habe, kann ich doch im Mai buchen?
Vielen Dank
Grüße
Hallo,
Sie können festgeschriebene Stapel nicht mehr bearbeiten. GoBD ist an vielen Stellen Interpretationssache. Ich lasse Stapel, wenn ich Rechnungen erst spät bekomme auch oft noch offen, um etwas dazu zu buchen. Sie müssen dann nur mit der UStVA aufpassen. Wenn Sie diese monatlich machen, sollten Sie die Buchungen in Stapel von Perioden legen, für die noch keine UStVA geschickt wurde, damit diese noch unterjährig berücksichtigt werden.
mfG
Moin, moin,
ich persönlich sehe es nicht so problematisch. Festschreiben und dann einen neuen Stapel anlegen, wenn es notwendig wird. Warum mit den GoBD spielen?
Spätestens mit Übermittlung der UStVA wird festgeschrieben. Wenn Belege nachkommen: Entweder den betreffenden Monat berichtigen (kann ja bei Vorsteuer durchaus auch aus Liquiditätsgründen Sinn machen; bei Ausgangsrechnungen sollte jede USt-Verkürzung (auch auf Zeit) vermieden werden), was wohl der richtige Weg nach Gesetz sein dürfte. Oder einfach im nächsten Monat (nicht im nächsten Jahr) nachbuchen, wenn's nicht wirtschaftlich in's Gewicht fällt.
Evtl. sich ergebender Mehraufwand (Mehrkosten) sind dann dem "Lieferer" der Belege zu erklären und in Rechnung zu stellen.
MfG
WF
Danke