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Buchungen korigieren

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letzte Antwort am 17.08.2017 20:40:36 von butku
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butku
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
663 Mal angesehen

Hallo zusammen,

Wann sollte man ein Monat festschreiben, oder ist es überhaupt eine Vorgabe vom Gesetzgeber?  Ich  habe leider einige Re. falsch gebucht und schon festgeschriebene. Kann ich die noch bearbeiten?  Bei uns wird immer wieder RK. Rechnungen spät eingereicht. z.B Mai Re. wenn ich noch nicht festgeschrieben habe, kann ich doch im Mai buchen?

Vielen Dank

Grüße

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Tags (2)
encko
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
143 Mal angesehen

Hallo,

Sie können festgeschriebene Stapel nicht mehr bearbeiten. GoBD ist an vielen Stellen Interpretationssache. Ich lasse Stapel, wenn ich Rechnungen erst spät bekomme auch oft noch offen, um etwas dazu zu buchen. Sie müssen dann nur mit der UStVA aufpassen. Wenn Sie diese monatlich machen, sollten Sie die Buchungen in Stapel von Perioden legen, für die noch keine UStVA geschickt wurde, damit diese noch unterjährig berücksichtigt werden.

mfG

grandfunck
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 4
143 Mal angesehen

Moin, moin,

ich persönlich sehe es nicht so problematisch. Festschreiben und dann einen neuen Stapel anlegen, wenn es notwendig wird. Warum mit den GoBD spielen?

Spätestens mit Übermittlung der UStVA wird festgeschrieben. Wenn Belege nachkommen: Entweder den betreffenden Monat berichtigen (kann ja bei Vorsteuer durchaus auch aus Liquiditätsgründen Sinn machen; bei Ausgangsrechnungen sollte jede USt-Verkürzung (auch auf Zeit) vermieden werden), was wohl der richtige Weg nach Gesetz sein dürfte. Oder einfach im nächsten Monat (nicht im nächsten Jahr) nachbuchen, wenn's nicht wirtschaftlich in's Gewicht fällt.

Evtl. sich ergebender Mehraufwand (Mehrkosten) sind dann dem "Lieferer" der Belege zu erklären und in Rechnung zu stellen.

MfG

WF

butku
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
143 Mal angesehen

Danke

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letzte Antwort am 17.08.2017 20:40:36 von butku
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