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Welchen Satz schreibt DATEV unter eine RG über Leistung nach SKR-Konto 8336 (NICHT 8837)?

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letzte Antwort am 02.06.2017 20:13:01 von wielgoß
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Da wir unsere RGs nicht über DATEV schreiben, würde ich gern einmal wissen, was DATEV unter ein RG schreibt, die auf Konto 8336 gehört...

Ich würde jetzt schreiben:

"Im Inland nicht steuerbare sonstige Leistung. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers."

Was schreibt DATEV denn darunter? Ich gehe mal davon aus, dass das dann auf jeden Fall richtig ist!

Kurze Info wäre super!

Vielen Dank..

wielgoß
Experte
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Hallo Frau Brecht,

ohne Anspruch auf Vollständigkeit und unverbindlich für Ihren Sachverhalt die Mindestangaben (laut DATEV-Umsatzsteuer-Expertisen):

Rechnungsausstellung

Es gelten die Vorschriften des betreffenden anderen Staates. Befindet sich der Leistungsort in einem anderen Mitgliedstaat, so richten sich die Anforderungen an die Rechnungsausstellung nach der EG-Richtlinie 2001/115/EG bzw. nach Art. 226 MwStSystRL.

Die Rechnung muss danach folgende Angaben enthalten:

1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2. USt-ID des leistenden Unternehmers,
3. USt-ID des Leistungsempfängers
4. fortlaufende Rechnungsnummer,
5. Rechnungsdatum,
6. Zeitpunkt der Leistungserbringung oder Zeitpunkt des vereinnahmten Entgelts für noch nicht ausgeführte Leistungen,
7. Art und Menge der in Anspruch genommenen sonstigen Leistung,
8. Besteuerungsgrundlage (Entgelt) für jeden Steuersatz oder Befreiung, den Preis je Einheit ohne Steuer sowie jede Preisminderung oder Rückerstattung, sofern sie nicht im Preis je Einheit enthalten ist,
9.Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld z.B. durch Angabe "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"

Achtung! Im Zweifel halten Sie bitte mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater Rücksprache, wie Sie die Rechnungen erstellen sollen. Das gilt auch für die Auftragsabwicklung an sich. So erwartet die Finanzverwaltung beispielsweise bei solchen Umsätzen, dass bei (vor) Leistungsausführung grundsätzlich eine qualifizierte Prüfung der ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern durch den Unternehmer erfolgt (eine einfache Abfrage reicht i. d. R. nicht aus). Qualifizierte Abfragen sind u. a. direkt im DATEV-Rechnungswesen-Programm möglich und werden auch dokumentiert.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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letzte Antwort am 02.06.2017 20:13:01 von wielgoß
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