Hallo,
wir sind gerade in der Umstellungsphase von EO classic auf EO comfort und haben eine Frage an erfahrene Anwender.
Bislang haben wir bei unseren Aufträgen nicht nach Bilanz und Gewinnermittlung (4/3Rechnung) unterschieden. Jetzt haben wir das so eingerichtet, dass es jeweils einen Auftrag für Bilanz und einen für Gewinnermittlung gibt (Referenzmodell). Dies macht und zum einen bei der Übernahme mehr Aufwand,
zum anderen frage ich mich, wie wir dann mit den Fällen umgehen in denen ein 4/3 Rechner auf Bilanzierung wechselt. Ist dann nach dem jetzigen System der Vorjahresvergleich weg?
Man könnte alternativ den Abschlussauftrag um die Gebührenpositionen der 4/3 Rechnung ergänzen und dann alles immer unter dem Auftrag erfassen und
abrechnen. Was kann der erfahrene EO comfort Nutzer mir dazu sagen?
Sonnige Grüße aus Langenhagen
Hallo Herr Kleczka,
wir haben unter EO comfort ebenfalls verschiedene Aufträge für EÜR und Jahresabschluss. Den Vorteil sehe ich vor allem in der präziseren Übersicht.
Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart kommt ja nicht so häufig vor. Aber wenn, dann kann man im jeweiligen Auftrag unter "Zuordnungen" eine Zuordnung zu einem beliebigen Vorgänger- und Nachfolgerauftrag herstellen (oder auch lösen). Rechnungspositionen, die sowohl im aktuellen Auftrag als auch im Vorgängerauftrag vorhanden sind, werden dann auch als Vorjahreswerte angezeigt.
Grundsätzlich spricht meiner Ansicht nach aber auch nichts dagegen, alle Gebührenpositionen in einem Standardauftrag zu sammeln und je nach Mandant EÜR oder Bilanz darüber abzurechnen.
Wolkige Grüße aus Radebeul