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Berechnung von Krankengeld bei Berücksichtigung einer Direktversicherung

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letzte Antwort am 27.03.2017 08:37:23 von inge
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inge
Beginner
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Hallo,

wir haben am 16.01.2017 eine Anfrage über den DATEV-Servicekontakt zur Krankengeldberechnung in  Lodas gestellt.  Trotz mehrmaligen Nachfragens werden wir noch immer vertröstet: „Ihre Anfrage wurde an die Entwicklung zur Klärung und Beantwortung weiter geleitet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir über die Bearbeitungsdauer keine Aussage treffen können.“  Anscheinend ist die Beantwortung einer Standardfrage nach zwei Monaten immer noch nicht möglich.

Könnte mir bitte  jemand erklären, wie Lodas Krankengeld  berechnet, wenn der Mitarbeiter eine Direktversicherung in Form einer Entgeltumwandlung und eine pauschal versteuerte Direktversicherung hat?

Viele Grüße,

S. Reißer

karin-baers
Einsteiger
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Hallo Frau Reißer,

die Entgeltumwandlung fällt weg, da es ja kein umzuwandelndes Entgelt gibt bei Krankengeldbezug.

Für die Pauschal versteuerte Direktversicherung kann nur der Arbeitgeberzuschuss abgerechnet werden, wenn der Haken "Abrechnung von AG-Anteilen bei voller Unterbrechung" aktiviert ist.

Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben?

Mit freundlichem Gruß,

K. Baers

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kleinerotehexe
Aufsteiger
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Hallo,

geht es um das Krankengeld der Krankenkasse, die Entgeltbescheinigung (Bemessungsgrundlage für das Krankengeld) oder um den Zuschuss zum Krankengeld vom Arbeitgeber?

Freundliche Grüße

Eva

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inge
Beginner
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Hallo Frau Baers,

das könnte hinkommen. Wenn ich das Nettoentgelt ohne die Entgeltumwandlung von einem Online-Gehaltsrechner ausrechnen lasse und dann den AG-Anteil zur bAV dazurechne komme ich auf das von Lodas berechnete Krankengeld.

Danke für die schnelle Hilfe hier im Forum, war schon am Verzweifeln.

Viele Grüße,

Sylvia

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letzte Antwort am 27.03.2017 08:37:23 von inge
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