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Unternehmensvollmachten in der VDB 2.0

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letzte Antwort am 21.03.2017 13:36:03 von Corinna_Wähner
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mapex
Fachmann
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in einem anderen thread zu dem Thema wurde küfzlich gefragt, wie sich andere Kanzleien der neuen situation stellen, da jetzt auch bald die vollmachten für unternehmen möglich werden.

in diesem zusammenhang interessierem ,auch v.a. auch folgende punkte, die ich noch nicht eindeutig weiß:

1. bisher gingen vollmachten für Personen, aufgrund der ID-Nummer und der für diese Personen geführten steuernummern. wenn nun "unternehmensvollmachten" erstellt werden können, müssen diese dann nur noch für Kapitalgesellschaften eingeholt werden? (weil ja bei personengesellschaften idR die steuernummer für Personen schon registriert ist) ODER muss für jede Gesellschaft nochmal eine NEUE unternehmensvollamacht eingeholt werden?

2. es gibt ja noch keine unternehmens-ID-Nummer, obwohl die ja mal kommen soll oder schon längst hätte kommen sollen. sehe ich das richtig, dass die jetzt anfangen, die vollmachten anhand der USt-ID verwalten zu wollen? ( siehe auch Info-Mitteilung der DATEV zu Tätigkeiten die man im Vorfeld bereits anleihern kann)

Was soll das denn? Was machen wir dann wieder mit Unternehmen, die noch keine USt-ID haben oder keine brauchen? Oder anhand welches Kriteriums wird die Registrierung erfolgen?

3. für den fall, dass man echt für JEDES Unternehmen eine neue vollmacht einholen muss, wie wird das bei anderen gemacht? Macht man das einmal in einem großen Schwung oder nach und nach bei Auftragsbearbeitung? Immerhin fallen jetzt ja auch die Wartezeiten weg. Wie organisieren sich andere Kanzleien?

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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DATEV-Mitarbeiter
Corinna_Wähner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Ammon, hallo Community

mit der Freischaltung der VDB 2.0 können erstmals Unternehmensvollmachten übermittelt werden. Damit erhält das Finanzamt Kenntnis von der Bekanntgabevollmacht und die Steuerkonten werden automatisch entsprechend der angegebenen Steuernummern freigeschalten (soweit die Vollmacht dieses Recht beinhaltet).

Die Unternehmensvollmachten können auch ohne Angabe der USt-ID übermittelt werden. Es müssen daher keine USt-IDs neu beantragt werden. Wir empfehlen aber die Angabe der USt-ID bei allen Unternehmen, die bereits eine USt-ID besitzen. Damit kann die Finanzverwaltung die Vollmacht eindeutig dem bei Ihr geführten Unternehmen zuordnen und Sie erhalten zügig die Berechtigung für den Steuerkontoabruf.

Vollmachten, die Sie bereits für die natürlichen Personen übermittelt haben, beinhalten auch die Vertretungsvollmacht für Einzelunternehmen soweit von Ihnen die entsprechenden Steuerarten nicht eingeschränkt und die Steuernummer des Einzelunternehmens angegeben wurden. Handelt es sich aber um Personen- oder Kapitalgesellschaften, so muss eine eigene Vollmacht eingeholt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Corinna Wähner

Datev eG

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letzte Antwort am 21.03.2017 13:36:03 von Corinna_Wähner
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