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Malergewerbe Schlechtwetterkündigung Ausgleich Lodas

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letzte Antwort am 11.03.2017 09:11:57 von Monique_Müller
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eileenfiedler
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
392 Mal angesehen

Hallo,

der Bereich Baulohn ist noch relatives Neuland für mich...

Ich habe bei einem Malerbetrieb eine Schlechtwetterkündigung 10.12.2016-05.03.2017.

Nun habe ich wegen dem Urlaubsausgleich entsprechend der Datev-Unterlage folgendes eingegeben:

10.12.2016-31.12.2016 mit 3 Wochen

01.01.2017-05.03.2017 mit 6 Wochen

Nun ist es so, dass die 6 Wochen 2017 berücksichtigt werden, die 3 Wochen aus dem Vorjahr aber nicht. Im Vorjahr sind ansonsten keine Ausgleichsbeträge eingegeben. Als Hinweis bekomme ich, dass die Jahreshöchstgrenze von 6 Wochen überschritten ist und die Wochen gekürzt werden sollen. Die 6 Wochen sind doch aber pro Kalenderjahr!?

Kann mit jemand helfen?

Vielen Dank

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
126 Mal angesehen

Hallo,

wenn Ihre Abrechnung nicht korrekt erstellt und das Schlechtwettergeld aus dem Vorjahr nicht abgerechnet wird, müssen wir uns Ihre Daten ansehen.

Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Servicekanal an uns. - Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 11.03.2017 09:11:57 von Monique_Müller
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