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Unregelmäßige Arbeitstage, Kranktage in LuG

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letzte Antwort am 22.01.2017 11:00:25 von
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tobiasf
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Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Der Großteil der Mitarbeiter bei uns im Unternehmen arbeitet nicht an festen Tagen, d.h. prinzipiell ist von Montag bis Sonntag jeder Tag möglich. Es gibt auch keinen festen Rhythmus und somit kann jede Woche an anderen Tagen gearbeitet werden. Ich hab dann immer ein Problem, wenn ein Mitarbeiter an einem Tag krank ist, an dem er laut LuG gar nicht arbeiten würde.

Am Besten ich erkläre das Ganze an meinem Beispiel:

Die Mitarbeiterin hätte am 08.01 und am 21./22.01 arbeiten müssen. Sie ist jetzt krank, demzufolge erhält Sie ja an diesen 3 Tagen ihre Stunden wegen Krankheit gutgeschrieben (erfolgt separat mit einem speziellen Branchenprogramm mit Rahmendienstplan).

Wenn ich in Datev LuG die wöchentliche Arbeitszeit nur auf Mo-Fr verteilt habe, kann ich am Wochenende keine Krankstunden erfassen, da die Mitarbeiterin lt. LuG da ja eigentlich gar nicht gearbeitet hätte. Wenn ich die wöchentliche Arbeitszeit aber auf Mo-So verteile, kann ich die betroffenen 3 Tage zwar erfassen, an den restlichen Tagen kann ich die Krankstunden aber nicht rauslöschen, da Sie da laut LuG ja arbeiten müsste.

Und den Ausfallschlüssel muss ich ja durchgehend erfassen wegen den 42 Tagen Entgeltfortzahlung.

Ich hoffe, mein Problem ist einigermaßen verständlich dargestellt und jemand kann mir dabei behilflich sein.

Vielen Dank

Tobias Fischhold

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Moin,

dieses Problem bringt und gerade mit dem Hinweis LN 16440 an den Rand des Wahnsinns. Sie müssen die regelmäßigen Arbeitszeiten löschen und dürfen nur Eintragungen im Bereich "monatlich Sollarbeitszeit" haben. Danach passen Sie die Berechnungsformeln für Ausfallzeiten entsprechend an. Sie werden bei den Abrechnungen mit unendlich vielen Hinweisen beglückt, nach dem Aus für ELENA hat sich kein Entwickler ans Aufräumen gemacht.

Falls ich etwas vergessen habe, Asche auf mein Haupt - die anderen Unzulänglichkeiten erfordern grad eine Menge Aufmerksamkeit.

Gruß

KP

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DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Riedel
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Hallo Herr Fischold,

ist die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die einzelnen Wochenarbeitstage jede Woche unterschiedlich, haben Sie die Möglichkeit eine wöchentliche Sollarbeitszeit zu erfassen.

Diese hinterlegen Sie im Mitarbeiter unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Wöchentliche Sollarbeitszeit.

Bitte beachten Sie, dass die Arbeitszeiten in dieser Maske nur greifen, wenn ein Monat vollständig hinterlegt ist.

Bsp. Monat 01/2017, ein Mitarbeiter ist am 9.01.2017 (=KW 3) krank
Der Monat Januar beginnt am 1.01.2017 in KW 52, so muss auch die wöchentliche Sollarbeitszeit ab KW 52 hinterlegt sein. Es ist nicht ausreichend, die wöchentliche Sollarbeitszeit nur für die Krankheitswoche (= KW 3) zu hinterlegen.

Viele Grüße

Michaela Riedel

Personalwirtschaft

DATEV eG

tobiasf
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Hallo Frau Riedel,

danke für die Antwort.

Auch das habe ich bereits ausprobiert, allerdings hat die Mitarbeiterin in der KW 2 eine Sollarbeitszeit von 0 Stunden. Ich habe für jede Woche im Januar die entsprechende Sollarbeitszeit angegeben, also auch in der KW 2 entsprechend mit 0,00 Std an jedem Tag. Leider hat das Programm dann eine Fehlermeldung erzeugt, dass die wöchentliche Sollarbeitszeit nicht erfasst ist.

Akzeptiert das Programm keine wöchentliche Sollarbeitszeit von 0 Stunden bzw. kann ich an diesen Tagen dann keinen Ausfallschlüssel K (obwohl darin 0 Stunden erfasst werden) angeben?

Viele Grüße

Tobias Fischhold

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tobiasf
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Guten Tag,

vielen Dank für die Antwort.

Leider meckert dann das Programm, dass keine wöchentliche bzw. regelmäßige Sollarbeitszeit hinterlegt ist, obwohl ich ja eine monatliche Sollarbeitszeit hinterlegt habe!?

Ich werde die Höhe der AAG-Erstattung wohl manuell berechnen und in LuG eintragen. Kommt ja Gott sei Dank nicht so oft vor, ist aber natürlich trotzdem extrem nervig!

Viele Grüße

TF

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Michaela_Riedel
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Hallo Herr Fischold,


eine Sollarbeitszeit von 0 Stunden akzeptiert das Programm nicht. Hier wird automatisch auf die regelmäßige Arbeitszeit gegriffen. Ist keine regelmäßige Arbeitszeit auf Mitarbeiter- oder Mandantenebene hinterlegt kommt eine Fehlermeldung.

Einen Ausfallschlüssel, wie z. B. "K", können Sie nur an Tage hinterlegen, an denen der Mitarbeiter auch gearbeitet hätte. Somit ist die Eingabe an einem Arbeitstag mit 0 Stunden nicht möglich.

Viele Grüße

Michaela Riedel

Personalwirtschaft

DATEV eG

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tobiasf
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Hallo Frau Riedel,

d.h. ich kann mit Datev die AAG-Erstattung für keine Mitarbeiter korrekt abrechnen, die unregelmäßig im Monat arbeiten? Meiner Meinung nach ist die Funktion der Eingabe einer wöchentlich unterschiedlichen Sollarbeitszeit relativ sinnlos, wenn ich in einer Woche keine Sollarbeitszeit von 0 angeben kann!

Bei Mitarbeitern, die z.B. regelmäßig von Mo-Fr arbeiten gebe ich den Ausfallschlüssel auch für den kompletten Zeitraum der Krankmeldung ein! D.h. bei Krankheit von mehreren Wochen ist an den Wochenenden auch der Ausfallschlüssel hinterlegt, dann natürlich mit 0 Stunden. Muss ich ja so machen um einen Überblick über die 42 Krankheitstage zu haben!

Schade dass das dann bei unregelmäßig arbeitenden Mitarbeitern nicht geht, erscheint mir nach einem unlogischen Fehler im Programm.

Viele Grüße

Tobias Fischhold

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DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Riedel
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Fischold,

die AAG-Anträge können auch für Mitarbeiter mit unregelmäßigen Arbeitszeiten korrekt erstellt werden. Hierzu ist die Eingabe der wöchentlichen Sollarbeitszeit erforderlich.

Hat ein Mitarbeiter in einer Kalenderwoche nicht gearbeitet, d. h. 0 Stunden, ist auch keine Eingabe einer wöchentlichen Sollarbeitszeit notwendig, da der Mitarbeiter an Tagen, an denen keine Arbeit vorgesehen war, nicht mit krank gebucht werden kann.

Eine Krankbuchung ist nur an Tagen möglich, an denen der Mitarbeiter auch gearbeitet hätte.

 

Viele Grüße

Michaela Riedel

Personalwirtschaft

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Hallo Frau Riedel,

Ihre Antwort greift schlicht zu kurz. Denn:

die AAG-Anträge können auch für Mitarbeiter mit unregelmäßigen Arbeitszeiten korrekt erstellt werden. Hierzu ist die Eingabe der wöchentlichen Sollarbeitszeit erforderlich.

In der Regel wurde dem Mitarbeiter eine monatliche Sollarbeitszeit zugeordnet, so etwas ist im Schichtbetrieb durchaus üblich. Die Erfassung ob gearbeitet, krank usw. kommt über die Kalendererfassung. Woraus sich eine erforderliche wöchentliche Sollarbeitszeit als Voraussetzung für die Ermittlung der Erstattung nach dem AAG ergibt ist nicht erkennbar.

Hat ein Mitarbeiter in einer Kalenderwoche nicht gearbeitet, d. h. 0 Stunden, ist auch keine Eingabe einer wöchentlichen Sollarbeitszeit notwendig, da der Mitarbeiter an Tagen, an denen keine Arbeit vorgesehen war, nicht mit krank gebucht werden kann.

Eine Krankbuchung ist nur an Tagen möglich, an denen der Mitarbeiter auch gearbeitet hätte.

 

Was machen wir jeden Monat bei Abrechnung von Gehaltsempfängern mit einer wöchentlichen Sollarbeitszeit von 40 Stunden? Genau - wir erfassen auch Sonnabende und Sonntage wenn der Arzt diese Zeiträume bescheinigt hat. Wie anders soll das Programm denn die 42 Tage erkennen? Also müssen diese Tage, an denen gearbeitet werden könnte, als krank gekennzeichnet werden.

Ebenfalls erschließt es sich nicht warum die Vorgabe in den Mitarbeiterdaten "wöchentliche Sollarbeitszeit" sich bei Kalendererfassung mit dieser decken muss - insbesondere bei einer vorgegebenen monatlichen Sollarbeitszeit.

Gruß

KP

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letzte Antwort am 22.01.2017 11:00:25 von
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