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Debitorendaten pro - Sammelkonten

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letzte Antwort am 28.09.2016 11:22:26 von
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webercommunity
Beginner
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Wir nutzen für Einkommensteuermandanten in OPOS ein Debitoren-Sammelkonto.

Was wird nach der Übernahme in Debitoren pro? Ist dies dann überhaupt noch möglich?

Müssen wir für alle Einkommensteuer-Mandanten jetzt neue Debitoren-Nummern anlegen? (dies ist ein Riesen-Aufwand oder werden weiter Sammelkonten unterstützt?)

Wenn die Debitorennummern der Einkommensteuermandanten weiter mit diesem "Debitoren-Sammelkonto" genutzt werden, werden dann jedesmal Adressen überschrieben?

Hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht?

Die Artikel in Lexinform sind hinsichtlich der Sammelkonten wenig oder gar nicht Aussagekräftig.

Vielleicht kann sich auch DATEV hierzu äußern.

Vielen Dank im voraus.

Klaus Weber

DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Wenzel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
375 Mal angesehen

Hallo Herr Weber,

anbei möchte ich gerne auf Ihre Fragen eingehen:

Wir nutzen für Einkommensteuermandanten in OPOS ein Debitoren-Sammelkonto.

Was wird nach der Übernahme in Debitoren pro? Ist dies dann überhaupt noch möglich?

Bei der Verknüpfung der Mandanten über die Schnittstelle Debitorendaten pro wird für jeden Mandanten ein eigenes Konto angelegt. Die Debitorenkontonummer entspricht dabei der zentralen Mandantennummer. Es ist nicht möglich mehrere Mandanten mit einem Debitorenkonto zu verknüpfen.

Müssen wir für alle Einkommensteuer-Mandanten jetzt neue Debitoren-Nummern anlegen? (dies ist ein Riesen-Aufwand oder werden weiter Sammelkonten unterstützt?)

Die Debitoren müssen nicht manuell angelegt werden. Ab der Version 5.2 (DVD 10.0) unterstützt Sie der Kanzlei-Debitorenassistent an dieser Stelle. Mandanten, die in der Kanzleibuchhaltung noch nicht als Debitor angelegt sind werden im Rechnungswesen automatisch neu angelegt und mit den Stammdaten des Rechnungsempfängers bestückt.

Wenn die Debitorennummern der Einkommensteuermandanten weiter mit diesem "Debitoren-Sammelkonto" genutzt werden, werden dann jedesmal Adressen überschrieben?

Grundsätzlich hat jeder Mandant sein eigenes Debitorenkonto und somit seine eigene Adresse.

Um Ihr individuelles Anliegen mit den Sammelkonten in der Kanzlei-Buchhaltung zu klären setzen sich bitte mit dem DATEV-Programmservice in Verbindung.

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Nachricht 3 von 3
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Moin,

es funktioniert, über Sinn und Unsinn kann man streiten, für gelegentliche Mandate und Rechnungen manchmal ganz nützlich.

Sie müssen einen Mandanten anlegen und diesen mit einem Debitoren in der Fibu verknüpfen. Das Debitorenkonto muss vor der ersten Buchung als CpD gekennzeichnet werden - dadurch verändert Debitoren pro nämlich nicht die Beschriftung.

Jetzt folgt der arbeitsintensive Teil. Der Adressat zum CpD Mandanten muss geändert bzw. angelegt, mit dem Mandanten verknüpft und alle Programmverbindungen angelegt bzw. geändert werden (insbesondere Rechnungsschreibung). Dann arbeiten und Rechnung schreiben. Rechnungsübergabe etc. läuft alles wie gehabt. Sogar Mahnung sind möglich.

Neue Rechnung führt zu neuem Spiel, also Adressat ändern mit allen Konsequenzen. Spätestens mit Einsatz von Dokumentenablage oder DMS verliert man die Lust.

Bei vielen Einzelberatungsmandaten wäre eine n:1 Verbindung manchmal recht sinnvoll, dazu wäre aber die Mandantennummer um eine Stelle zu erweitern. Bei den Erfahrungen mit der Belegnummer werde ich das wohl nicht mehr erleben...

Gruß

KP

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letzte Antwort am 28.09.2016 11:22:26 von
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