Hallo zusammen,
manche unserer Mandanten bekommen Überweisungen für die Lohnüberweisungen und teilweise auch für die USt-Vorauszahlungen. Jetzt hätte ein Mandant gern die Überweisungen für die Abschlusszahlungen gemäß USt-Erklärung. Kann man aus den Steuerprogrammen die Restzahlung an den Zahlungsverkehr übergeben? Wir haben sie im Zahlungsverkehr manuell ausgefüllt und dem Mandanten mitgegeben, aber das finde ich nicht erstrebenswert.
Vorab herzlichen Dank fürs Lesen und eventuelle Rückmeldungen.
Sonnige Grüße,
Annett Bahr
Hallo Frau Bahr,
eine entsprechende Programmverbindung ist derzeit nicht geplant.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der DATEV-Steuerprogramme stehen in nächster Zeit - neben den vorrangig zu berücksichtigenden gesetzlichen Änderungen - die folgenden Themen im Vordergrund:
Modernisieren der Programmoberfläche, insb. der Erfassungsformulare
(geplante Freigabe: Anfang 2017)
Neue Funktion "Bestand schützen", die einen Datenbestand nur noch schreibgeschützt öffnen lässt (geplante Freigabe: Anfang 2017)
Neue Funktion "Blick in weitere Jahre", die z. B. das zeitgleiche Öffnen eines Vorjahresbestands ermöglicht (geplante Freigabe: Anfang 2017)
Gemeinsamer elektronischer Datenaustausch zwischen Kanzlei, Mandant und weiteren Dritten; in einem ersten Schritt soll der elektronische Belegaustausch zwischen Mandant, Kanzlei und Finanzverwaltung realisiert werden (geplante Freigabe: ab 2018).
Bitte haben Sie Verständnis, dass die aktuellen Entwicklungskapazitäten für die oben genannten Themen verwendet werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Stolz
(DATEV eG; Fachabteilung Steuern)
Hallo Herr Stolz,
vielen Dank für diese Information zu den geplanten Programmfortentwicklungen. Den Punkt "Bestand schützen" verstehe ich allerdings nicht.
Neue Funktion "Bestand schützen", die einen Datenbestand nur noch schreibgeschützt öffnen lässt (geplante Freigabe: Anfang 2017)
Hoffentlich liegt da kein Missverständnis vor. Seit Jahren wünsche und fordere ich eine Festschreibung der Daten bei Übermittlung an das Finanzamt. Dass soll aber natürlich kein Schreibschutz sein, denn im Gegensatz zu festgestellten Jahresabschlüssen ist eine - vor allem umfangreiche - Steuererklärung selten unveränderbar "fertig". Es sind nachträglich erstmalige oder geänderte Feststellungsergebnisse zu berücksichtigen, Kapitalerträge zu berichtigen und vielleicht Spenden zu streichen, AfA Änderungen vorzunehmen, weil man sich mit dem Finanzamt auf einen anderen Bodenwert geienigt hat ..... Die Änderungen möchte und muss ich erfassen, damit ich den Bescheid prüfen kann und damit Folgejahre vernünftig bearbeitet werden können (zB Afa Verlauf).
Die geforderte Festschreibung soll - wie mehrfach erläutert - eine "Versionierung" (oder Historienverwaltung wie bei L+G) ermöglichen. Eine Festschreibung des Bestandes ist - ehrlich gesagt - Unfug. Das ist nur eine Verschärfung des - meist unsinnigen - Hinweises auf die schon erfolgte Übermittlung der Daten, wo die Datev abbrechen möchte. Natürlich möchte ich den Bestand öffnen, wenn ich ihn aufrufe, unabhängig davon, ob er schon übermittelt wurde. Ich bin doch hoffentlich noch nicht so senil, dass ich erst beim Öffnen eines Bestandes merke, dass ich diesen ja schon erledigt habe ...
Erwartungsvolle Grüße
Willi Müller
Hallo Herr Müller,
meine Antwort finden Sie hier (dort haben Sie den identischen Beitrag ein weiteres mal geposted):
https://www.datev-community.de/message/13477?et=watches.email.thread#13477
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Stolz
(DATEV eG; Fachabteilung Steuern)