Hallo Zusammen,
im UO kann ich bei der Umsatzabholung zwischen RZ-Bankinfo und HBCI PIN/TAN bzw. EBICS wählen. Ist das richtig wiedergegeben, dass ich beim HBCI PIN/TAN-Verfahren entweder auf die regelmäßige Mithilfe des Mandanten (Abrufaktion der Umsätze durch ihn) angewiesen bin, oder gibt es auch separate HBCI-Zugänge, die nur auf den reinen Umsatzabruf beschränkt sind, und somit vom Berater angestoßen werden können?
Stehen mir dann auch die über das HBCI-Verfahren abgerufene Umsätze in Kanzlei-Rewe zur Verbuchung bereit?
Denn den Abruf über die RZ-Bankinfo lassen sich die Banken teilweise fürstlich entlohnen (15,00 € pro Monat oder sogar). Nicht zu schweigen von möglichen Gebühren-Steigerungen.
Die Varianten, dass der Mandant die Umsätze aus seinem Banking-Programm oder Online-Banking exportiert und uns zur Verfügung stellt, haben sich als etwas problematisch dargestellt. Entweder fehlen Umsätze, oder der Mandant liefert nicht pünktlich. Des Weiteren geht Flexibilität der Arbeitseinteilung dabei verloren.
Hallo,
zur Kontoumsatzabholung stehen - wie Sie schon geschrieben haben - die Verfahren PIN/TAN über finAPI, EBICS und RZ-Bankinfo zur Verfügung - siehe hierzu auch Dokument Bank online - Kontoumsatzabholung.
Die über das PIN/TAN-Verfahren geholten Kontoumsätze können nach Kanzlei-Rechnungswesen übernommen werden. Die Einstellungen hierzu finden Sie im Dokument Elektronische Bankkontoumsätze über Bank online (PIN/TAN - Drittanbieter-Schnittstelle) übernehmen . Der gängige Weg ist, dass der Mandant die Kontoumsatzabholung anstößt.
Mit freundlichem Gruß
Gerlinde Hübl
Service DATEV Unternehmen online
DATEV eG