Muss der AG-Pflichtzuschuss bei erreichen der 4% d. BBG weitergezahlt werden?
Oder wird der Betrag der Entgeltumwandlung dann höher?
Hallo,
bitte wenden Sie sich zur rechtlichen Klärung der Frage an das zuständige Versicherungsunternehmen.
Beste Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Heinlein,
eine rechtliche Klärung sollte eher ein Fachanwalt für Arbeitsrecht vornehmen und nicht ein Versicherungsunternehmen...
Und um auf die Frage von Frau Baars zu antworten: Entscheidend ist ob sich der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge erspart. Wenn er das nicht tut dann ergibt sich aus dem Gesetz auch keine Verpflichtung für einen Arbeitgeberzuschuss.
Die Feinheiten werden aber wohl die Arbeitsgerichte zu entscheiden haben.
Gruß