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Arbeitnehmer aus Mazedonien anlegen und abrechnen

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letzte Antwort am 25.06.2019 13:33:48 von Lara_Hien
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ludwigrs
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Hallo,

wir haben hier Arbeitnehmer aus Mazedonien, wie kann ich die in Lohn und Gehalt abrechnen? Wir haben nur eine Wohnanschrift in Mazedonien. Es sind Studenten, die nur 3 Monate zum arbeiten herkommen. Kann ich die als kurzfristig Beschäftigte anlegen?

LG

Nadja Ludwig

DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
624 Mal angesehen

Hallo Frau Ludwig,

in Lohn und Gehalt sollen Mitarbeiter angelegt werden, welche aus Mazedonien kommen und für drei Monate beschäftigt und Studenten sind.

Eine rechtliche Auskunft, wie diese Mitarbeiter korrekterweise in Lohn und Gehalt zu erfassen sind, können wir Ihnen nicht geben.

Sie können mit der Krankenkasse Rücksprache halten, wie die sozialversicherungsrechtliche Abrechnung dieser Mitarbeiter erfolgen soll.

Sollen diese Mitarbeiter dann als kurzfristig Beschäftigte abgerechnet werden, finden Sie hier  eine Anleitung zur Erfassung der Stammdaten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Liebe Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 25.06.2019 13:33:48 von Lara_Hien
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